Die Verbraucherzentrale NRW zog vor Gericht, nachdem Sky zunächst nicht auf ein Abmahnschreiben reagierte. Die Schaltfläche auf der Sky-Webseite zum Vertragsabschluss war blau unterlegt, während das entsprechende Feld zur Kündigung kleiner und grau unterlegt war. Für das Gericht war es eine rechtswidrige Erschwerung der Kündigung.
Noch ist das Urteil allerdings nicht rechtskräftig - und der Prozess wird auch noch weitergehen. Gegenüber den Kollegen von "Meedia" hat Sky bereits angekündigt, Rechtsmittel eingelegt zu haben. Eine Sprecherin von Sky Deutschland erklärte demnach: "Es ist richtig, dass das Landgericht München in diesem Fall zugunsten der Verbraucherzentrale NRW entschieden hat. Wir sind anderer Auffassung und haben deshalb Berufung eingelegt." Darüber hinaus will man sich nicht zu dem Verfahren äußern.
Bei der Verbraucherzentrale NRW freut man sich einstweilen dennoch über den vorläufigen Sieg vor Gericht. "Mit der bisherigen Gestaltung hat Sky Deutschland den Kund:innen eine Kündigung rechtswidrig erschwert. Es freut uns, dass das Gericht ebenfalls dieser Auffassung ist und mit seiner Entscheidung Verbraucher:innen den Rücken stärkt", sagt Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Verbraucherzentrale NRW.