Dieser Streit war vorprogrammiert: Seit Juli dieses Jahres ist es ARD und ZDF erlaubt, in ihren Mediatheken Filme und Serien anzubieten, die nicht nur aus Europa kommen. US-Serien und Filme beispielsweise. Dass das nun auch so gelebt wird, überrascht nicht. Die Politik hat den Öffentlich-Rechtlichen im Medienstaatsvertrag aber einige Grenzen gesetzt. So heißt es darin unter anderem, die entsprechenden Produktionen müssten einen Beitrag zu Bildung oder Kunst liefern. In jedem Fall müssen sie "in besonderem Maße zum öffentlich-rechtlichen Profil beitragen".

Dass in der ZDF-Mediathek in den zurückliegenden Monaten auch US-Spielfilme verfügbar waren, bei denen man sich vermutlich darum streiten kann, ob sie unter diese Regel fallen, entzürnt nun den Privatsenderverband Vaunet. Dort hatte man sich ohnehin gegen die neuen Freiheiten für die Öffentlich-Rechtlichen eingesetzt, doch das war vergeblich. Nun versucht man, auf die vermeintlichen Missstände hinzuweisen, die es durch die Änderung des Medienstaatsvertrags geben soll. 

Claus Grewenig © Markus Altmann Claus Grewenig
Claus Grewenig, Vorsitzender des Vaunet, erklärt nun gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", dass man das Vorgehen des ZDF für "nicht zulässig" halte. Es entspreche nicht dem, "was politisch mit der Regelung angestrebt wurde", sagt Grewenig. "Eine Profilschärfung der öffentlich-rechtlichen Angebote wird damit nicht erreicht." Bei der Öffnung hin zu nicht-europäischen Inhalten sei es in den damaligen Gesprächen um "japanische Manga-Produktionen oder argentinische Miniserien" gegangen, sagt Grewenig in der "SZ", diese seien jedenfalls exemplarisch als Beispiele genannt worden.

ZDF verweist auf den Medienstaatsvertrag

Beim ZDF kann man die Kritik des Privatsenderverbands derweil nicht nachvollziehen und verweist gegenüber der "SZ" auf den Medienstaatsvertrag. "Kinofilme werden bereits nach der gesetzlichen Bestimmung unter den Kulturbegriff gefasst", heißt es aus Mainz. Und genau so ist es auch: Laut Medienstaatsvertrag seien unter dem Begriff Kultur insbesondere Bühnenstücke, Musik, Fernsehspiele, Fernsehfilme und Hörspiele, bildende Kunst, Architektur, Philosophie und Religion, Literatur und Kino zu verstehen. Ob auch US-Blockbuster unter diesen Kulturbegriff fallen und zum "öffentlich-rechtlichen Profil" beitragen, ist vermutlich eine müßige Diskussion.

Nach ZDF-Angaben würden bei internationalen Spielfilmen auch "Bildungsaspekte eine Rolle" spielen. Es würden aber ebenso auch künstlerische und dramaturgische Kriterien gelten. Außerdem gehe es um auch immer darum, welchen Beitrag ein Film zur programmlichen Vielfalt leiste. "Wenn das ZDF für Filme wie Men in Black 3 den besonderen Kultur- und Bildungsauftrag des öffentlich-rechtlichen Profils bemüht oder das Auffüllen programmlicher Vielfalt mit beliebten Mainstream-Blockbustern begründet, führt das den gezielt einschränkenden Charakter dieser Mediatheken-Regelung vollständig ad absurdum", sagt Vaunet-Chef Claus Grewenig. Die Politik könne nicht "auf eine vernünftige Handhabung von Ausnahmeregelungen durch die Anstalten setzen."

"Men in Black 3" wurde übrigens im August im ZDF-Hauptprogramm - und dort zur besten Sendezeit - ausgestrahlt. Danach war der Film 30 Tage lang in der Mediathek abrufbar - ist es jetzt aber nicht mehr. Zurück auf die Plattform kommt der Streifen am 10. Dezember, denn an dem Abend erfolgt eine erneute Ausstrahlung, dann bei ZDFneo.