Wenn es um Wahlen geht, gibt es neben den klassischen Balken der verschiedenen Parteien in den Ergebnissen oft auch einen Balken, unter dem diverse Kleinstparteien zusammengefasst sind. Die Tierschutzpartei wollte nun in Hessen und Bayern durchsetzen, in der TV-Berichterstattung der Öffentlich-Rechtlichen nicht mehr unter "Sonstige" bzw. "Andere" einsortiert zu werden. Stattdessen wollte man schon bei den ersten Prognosen und Hochrechnungen am Wahlabend gesondert genannt werden, sofern man 1 (Hessen) bzw. 0,55 Prozent (Bayern) der Stimmen erreicht bzw. voraussichtlich erreicht, denn bei Schließung der Wahllokale ist das Ergebnis so genau noch gar nicht vorherzusagen.
So argumentierte etwa auch der Hessische Rundfunk vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt. Gegenüber DWDL.de teilt die Anstalt mit, dass solche Daten "aus wissenschaftlich gesicherten demoskopischen Gründen überhaupt nicht seriös ermittelt werden" könnten. Bei prognostizierten Ergebnissen von weniger als 3 Prozent würde die Richtigkeits-Wahrscheinlichkeit von Prognosen und Hochrechnungen "unvertretbar stark abnehmen".
Außerdem berief man sich auf die Rundfunkfreiheit und erklärte, die Beschaffung der entsprechenden Zahlen hätte "ganz erhebliche Mehrkosten zum Nachteil des Beitragszahlers" bedeutet. Gegenüber der "FAZ" sprach der Sender von 50.000 Euro, die es kosten würde, die Zahlen zu besorgen. "Belege für die Behauptung werden nicht angeführt", schreibt die "FAZ". Gegenüber DWDL.de teilt der HR mit, die 50.000 Euro wären die Kosten, die Infratest dimap aufgerufen hätte, um die kleinen Parteien für Prognose und Hochrechnungen mit abzufragen.
In den Prognosen und Hochrechnungen des HR direkt nach Wahlschluss wird die Tierschutzpartei also nicht vorkommen. Anders sieht das beim vorläufigen amtlichen Endergebnis der Wahl aus. Hier hat das Verwaltungsgericht Frankfurt jetzt nämlich entschieden, dass der HR die Partei mit einem eigenen Ergebnisbalken anzeigen muss, sofern sie auf mehr als 1 Prozent der Stimmen kommt. Damit kann man auch beim HR gut leben. Der Sender erklärt auf Anfrage, man habe ohnehin nie einen Zweifel daran gelassen, dass man wie bei allen anderen Wahlen auch, das vorläufige amtliche Endergebnis vollständig im TV-Programm mitteilen wird. "Also die Ergebnisse aller an der Wahl teilnehmenden Parteien und damit auch der Tierschutzpartei."
Eine Berücksichtigung der Kleinstpartei in den Prognosen und Hochrechnungen wird es aber nicht geben. Mit dieser Entscheidung liegt das Verwaltungsgericht Frankfurt auch auf einer Linie mit dem Verwaltungsgericht München, vor dem die Tierschutzpartei zuletzt mit einem gleichartigen Anträgen gegen den Bayerischen Rundfunk scheiterte. Gegen die Entscheidung in Bayern hat die Tierschutzpartei Beschwerde eingelegt. Sowohl in Hessen als auch in Bayern finden am kommenden Sonntag die Landtagswahlen statt.