Drehbuchautorin Anika Decker hat sich vor dem Landgericht Berlin gegen Til Schweigers Produktionsfirma Barefoot Films und den internationalen Medienkonzern WarnerBros. durchgesetzt. Decker schrieb die beiden Erfolgsfilme "Keinohrhasen" und "Zweiohrküken" - und weil die so erfolgreich waren, bestand sie auf eine Nachvergütung. Dabei stützte sie sich auf den sogenannten Fairnessparagraphen, der Kreativen schon seit vielen Jahren eine angemessene Beteiligung am Filmerfolg zuspricht, wenn die ursprüngliche Vergütung in einem Missverhältnis zu den Einnahmen aus dem Film steht.
Decker klagte bereits im Jahr 2018 - und hat nun einen Sieg eingefahren, der allerdings auch einen bitten Beigeschmack hat. So urteilte das Gericht, dass Decker eine Nachvergütung zusteht. Nach Angaben der "FAZ" sind es in Summe mehr als 180.000 Euro. Allerdings betont das Gericht, dass ein Großteil der Ansprüche von vor 2015 bereits verjährt sind. "Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind", so der Vorsitzende Richter. Darüber hinaus wurden Decker auch Ansprüche einer angemessenen Beteiligung für künftige Erlöse zugesprochen.
Noch ist das Urteil des Landgerichts nicht rechtskräftig, beide Seiten können noch Berufung dagegen einlegen. Bislang hat sich noch keine der beiden Seiten dazu geäußert, ob sie davon Gebrauch machen. Allerdings muss Decker für die gesamten Gerichtskosten aufkommen.
Der Vorstand des Deutschen Drehbuchverbands (DDV) spricht in einer Stellungnahme von einem "wegweisenden Urteil", man begrüße die Entscheidung ausdrücklich. Dass Decker ihr Recht aber nur auf dem Klageweg habe durchsetzen können, sei "aberwitzig und beschämend". Der DDV-Vorstand weiter: "Aberwitzig, weil die rechtliche Situation die Autorin zweier hochprofitabler Kinofilme massiv benachteiligt und zur Bittstellerin degradiert, beschämend, weil es Firmen wie Warner Bros. oder Barefoot Films ganz offensichtlich an Fairness und Anstand zu mangeln scheint."
Dass das Gericht einen Großteil der Forderungen als verjährt ansieht, bezeichnet der DDV als "nicht nachvollziehbar". Es gehöre nicht zu den Aufgaben von Autorinnen und Autoren, sich über die Erfolgsquoten ihrer Werke in unterschiedlichen Verwertungsformen auf dem Laufenden zu halten. Für den Verband sei der Prozess Ansporn und Auftrag, künftig klare Kante zu zeigen.