Am Ende gelang ein Deal knapp vor der Rekordmarke von 154 Tagen, die die TV- und Film-Autorinnen und -Autoren im Jahr 1988 im Kampf um eine neue Vereinbarung mit den Produktionsstudios ihre Arbeit niedergelegt hatten: Nachdem in der vergangenen Woche die lange brachliegenden Verhandlungen endlich Fahrt aufnahmen, weil mehrere Studiobosse persönlich eingriffen, stand am Freitag ein vorläufiger Vertrag, der am Dienstag dann von den Gremien der WGA West und WGA East angenommen wurde. In der ersten Oktoberwoche wird es noch eine Abstimmung der Mitglieder geben, deren Zustimmung aber kaum in Frage steht.
Der Streik endete jedenfalls nun in der Nacht zum Mittwoch, womit alle Autorinnen und Autoren ihre Arbeit an Film- und TV-Projekten nun offiziell wieder dürfen. Am schnellsten wird sich das bei den aktuell produzierten Talk- und Late-Night-Formaten bemerkbar machen, die in Kürze wieder auf Sendung gehen werden. An fiktionalen Projekten darf nun zwar auf Autoren-Seite wieder gearbeitet werden, Dreharbeiten sind wegen des weiter andauernden Streiks der Schauspielerinnen und Schauspieler nach wie vor nicht möglich.
Mindest-Ausstattung und Mindest-Beschäftigungsdauer von Writers Rooms
Tatsächlich hat die WGA es durch den langen Streik geschafft, dass die Studios nicht nur kürzeren Zahlungsfristen für Honorare und einer generellen Erhöhung selbiger zugestimmt haben, sondern auch auf alle Punkte eingegangen sind, die sie über Monate als gar nicht verhandelbar abgelehnt hatten. So wurden nun Regelungen zu einer personellen Minimal-Ausstattung von Writers Rooms getroffen. Die WGA forderte eine Mindestanzahl von sechs Autorinnen und Autoren, die für Serien mit mindestens sechs Episoden beschäftigt werden müssen. Die Einigung sieht nun vor, dass jede Serienproduktion mindestens drei Autoren/Produzenten auf Senior-Level beschäftigen muss, wozu die Showrunner bereits hinzuzählen.
Dazu kommen je nach Anzahl der Episoden drei bis sechs weitere Autorinnen udn Autoren mit weniger Erfahrung. Die Studios haben aber rausverhandelt, dass es Ausnahmen für Serien gibt, bei denen alle Episoden von einem einzigen Autor geschrieben werden - wie es beispielsweise bei "The White Lotus" der Fall ist. Damit soll verhindert werden, dass Personal beschäftigt werden muss, das de facto gar keine Arbeit hat - etwas, das auch die betroffenen Showrunner gefordert hatten.
Es gibt auch neue Regelungen bezüglich der Mindestbeschäftigungsdauer: So müssen künftig zwei Drehbuchautoren sowie der Showrunner für mindestens 20 Produktionswochen beschäftig werden - es sei denn, die Produktion ist kürzer. Und auch für die Entwicklungsphase, wenn eine Serienproduktion also noch kein grünes Licht erhalten hat, müssen mindestens drei Autorinnen und Autoren für zehn aufeinanderfolgende Wochen beschäftigt werden.
Mehr Geld bei Streaming-Erfolgen
Nächster großer Streitpunkt waren die sogenannten "Streaming Residuals". Residuals sind Zahlungen an die an einer Produktion Beteiligten, die jedes Mal anfallen, wenn diese ausgestrahlt wird. Im klassischen Fernsehen oder auch dem physischen Vertrieb auf DVD oder Blurays ist das ein recht lukratives Geschäft, fand eine Serie bei einem Streamingdienst aber nochmal ein großes Publikum, profitierten die Autorinnen und Autoren bislang kaum. Die WGA forderte hier eine erfolgsabhängige Vergütung, die die Arbeitgeberseite lange ablehnte, nun hat man einem erfolgsabhängigen Bonus aber zugestimmt - mit der Ausnahme, dass dieser nur für hoch-budgetierte und speziell fürs Streaming produzierte Serien gilt. Zuletzt hatte "Suits" durch die Online-Stellung bei Netflix nochmal enorm hohe Abrufzahlen generiert - wie wenig das den Autorinnen und Autoren brachte, machte zuletzt Schlagzeilen. Da die Serie ursprünglich fürs klassische Kabelfernsehen produziert wurde, ändert sich dadurch also auch durch den neuen Deal nichts.
Die neue Regelung sieht nun jedenfalls vor, dass fürs Streaming produzierte Titel mit entsprechend hohem Budget, die von mindestens 20 Prozent der US-Abonnentinnen und Abonnenten eines Dienstes innerhalb der ersten 90 Tage nach Veröffentlichung oder der ersten 90 Tage des darauffolgenden Jahres angesehen werden, ein Bonus zwischen 9.000 und 16.400 Dollar pro TV-Episode bzw. 40.500 Dollar bei Spielfilmen gezahlt wird. Weitere Boni gibt's für die Auswertung im Ausland, die ebenfalls erheblich steigen. Die Bindung an die Gesamtzahl der Abos eines Streamingdienstes ermöglicht die Zahlungen unabhängig von der Größe der einzelnen Streamingdienste - und ermöglicht es diesen Diensten zudem, keine absoluten Abruf-Zahlen angeben zu müssen.
Regelungen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz
Ein besonders hart umkämpftes Feld war auch der Bereich KI - schließlich steht man hier noch am Anfang der Einsatzmöglichkeiten. Die WGA wollte möglichst viele Leitplanken einziehen, damit den menschlichen Autorinnen und Autoren dadurch in der Zukunft möglichst wenig Nachteile entstehen, die Studios wollten sich in den künftigen Einsatzmöglichkeiten, die teils noch gar nicht richtig absehbar sind, möglichst wenig einschränken lassen.
In der Einigung heißt es nun unter anderem: "KI-generiertes Material darf nicht verwendet werden, um die Credits oder die Rechte eines Autors zu untergraben", KI dürfe kein literarisches Material schreiben oder Umschreiben. Autorinnen udn Autoren können sich dafür entscheiden, KI-Software als Unterstützung zu verwenden, sie dürfen aber von einem Unternehmen nicht dazu gezwungen werden. Und die Unternehmen müssen Autorinnen und Autoren darüber unterrichten, wenn in zur Verfügung gestellten Materialien KI-generierte Texte enthalten sind. Zudem erhält die WGA selbst die Befugnis, die Verwendung vorhandener Arbeit von Autorinnen und Autoren zum Training von KI-Programmen zu verwenden.