"Wir möchten der Generation, die in den kommenden Jahrzehnten Verantwortung übernimmt, ein verlässliches Nachrichtenangebot machen und reichen den Verlagen dazu die Hand. Deshalb schlägt der SWR den Verlagshäusern im BDZV eine Zusammenarbeit bei Nachrichten für junge Zielgruppen vor." Mit diesen Worten hat sich SWR-Intendant Kai Gniffke am Dienstag an die Öffentlichkeit gewandt. Hintergrund ist ein schwelender Streit zwischen SWR und den Verlegern rund um die SWR-App "Newszone".
Das Landgericht Stuttgart hatte eine Version der App aus dem April 2022 im vergangenen Jahr untersagt, das Angebot war zu presseähnlich. Kurz darauf legte der SWR die App still, ging aber in Berufung - und hatte damit auch Erfolg. Das Oberlandesgericht Stuttgart hatte die vorangegangene Entscheidung im Juni dieses Jahres aufgehoben - allerdings nur aus formalen Gründen. Die Richter erklärten, es hätte vor dem gerichtlichen Verfahren zunächst eine Schlichtung geben müssen - so hatten es BDZV und ARD 2019 vereinbart.
Nun ist auch die Schlichtung ohne Ergebnis verlaufen. Von Seiten des SWR heißt es, man habe im Rahmen des Verfahrens "Entgegenkommen signalisiert", habe aber dennoch "bedauerlicherweise keine Einigkeit" erzielen können. "Dennoch betrachten der SWR und die Verleger das eingeleitete Schlichtungsverfahren als abgeschlossen", heißt es aus dem Sender. Der SWR will nun seinerseits prüfen, in welchem zeitlichen Horizont die Newszone-App wieder veröffentlicht werden soll. Hinsichtlich der angebotenen Kooperation wolle man mit den Verlagen in einen "vertieften Austausch" gehen. Wie genau sich der SWR eine Kooperation vorstellt, will er auch auf Nachfrage von DWDL.de nicht erläutern.
Vom BDZV heißt es gegenüber DWDL.de, dass "Newszone" bereits im Frühjahr 2022 veröffentlicht worden sei - um diese Version geht es auch in der Auseinandersetzung. "Es ist irritierend, dass dem SWR nun, eineinhalb Jahre nach der Publikation, einfällt, das Angebot gemeinsam mit Zeitungen gestalten zu wollen", so eine BDZV-Sprecherin gegenüber DWDL.de. Für die Zeitungen sei es "existentiell, dass die ARD keine gebührenfinanzierte Digitalpresse anbietet und so den Markt der vielfältigen Presselandschaft in Deutschland beeinträchtigt". Daran hält sich die ARD teilweise nicht, so zumindest die Linie des BDZV.
Es sieht nun erst einmal nicht so aus, als würde es eine schnelle Einigung zwischen SWR und BDZV geben. "Wir haben der ARD erklärt, dass wir die durch die Publikation entstandenen Rechtsfragen nun zunächst klären werden", so die Verbandssprecherin weiter gegenüber DWDL.de. Den jüngsten Vorschlag des SWR würden die BDZV-Mitglieder prüfen. Bislang läge aber noch kein konkreter Vorschlag vor. Der SWR erklärt dagegen, beim Schlichtungstermin habe man "verschiedene Kooperationsmodelle" vorgestellt. Diese würden weiterhin den Ansatz verfolgen, ein Nachrichtenangebot für 16- bis 25-Jährige anzubieten.
Mit der nun gescheiterten Schlichtung wird der Fall also wieder vor Gericht gehen. Und gut möglich, dass der SWR dort dann erneut eine Niederlage kassieren wird. Dass man die App nun trotzdem wieder veröffentlichen will, ist für den Sender offenbar kein Problem. Eine neue Version der App wäre von einem möglichen Verbot nicht betroffen, sagt eine Sendersprecherin. Im vom BDZV angestrengten Verfahren geht es lediglich um die App-Version aus dem April 2022. Ob das nun aber zu einem guten Miteinander mit den Verlagen führt, steht wohl auf einem anderen Blatt. Die Inhalte von "Newszone" sind ohnehin über die Webseite von DasDing und auf Drittplattformen verfügbar.