Nach den Skandalen um die ehemalige RBB-Intendantin Patricia Schlesinger haben die Regierungen von Brandenburg und Berlin nun einen neuen Staatsvertrag für den öffentlich-rechtlichen Sender auf den Weg gebracht, der die Auswüchse der Vergangenheit besser verhindern soll. Unter anderem enthält der Entwurf einen "Gehaltsdeckel" für künftige Intendantinnen oder Intendanten.
Patricia Schlesinger hatte einst ein Grundgehalt von über 300.000 Euro bezogen, auf das noch die umstrittenen Bonuszahlungen obendrauf kamen. Bei Interims-Intendantin Katrin Vernau lag die Summe dann mit 295.000 Euro bereits niedriger, die künftige Intendantin Ulrike Demmer - deren Vertrag nur wenige Tage vor dem geplanten Amtsantritt noch immer nicht zu Ende verhandelt ist - wird nochmal deutlich weniger verdienen, der Höchstbetrag liegt hier bei 230.000 Euro.
Auch das ist aber mehr als die RBB-Führung in Zukunft nach Vorstellungen der Politik verdienen soll. So heißt es in dem Staatsvertrag, dass man als Intendantin oder Intendant des RBB nicht mehr verdienen solle als Minister oder Ministerinnen der beiden Länder. Konkret geht es um ein Gehalt "äquivalent zur Besoldungsgruppe B11", was aktuell einem Grundgehalt von rund 180.000 Euro entspräche. Dies entspricht der Empfehlung der Landesrechnungshöfe von Berlin und Brandenburg.
Generell sieht der Entwurf zudem eine Verschlankung der RBB-Spitze vor, die neben der Intendantin noch aus zwei Direktoren bestehen soll. Dieses Gremium solle die Anstalt zudem "kollegialer" leiten. Forderungen, die Macht der Frau oder des Mannes an der Spitze stärker zu beschneiden und auf mehrere Schultern zu verteilen, gibt es in mehreren Ländern.
Der Staatsvertrag sieht überdies eine Stärkung der Gremien vor, die den RBB überwachen sollen, vor allem des Aufsichtsrats. Während dessen Mitglieder bislang ehrenamtlich tätig sind, sollen die Aufgaben künftig im "Nebenamt" erledigt werden - also auch deutlich besser entlohnt, wobei es keine Angaben zur Höhe gibt. Der Verwaltungsrat solle zudem in alle wichtigen Entscheidungen eingebunden werden. Auch die Qualifikation der Mitglieder beider Gremien solle über Schulungen verbessert werden. Der Rundfunkrat soll um drei Mitglieder erweitert werden.
Bezogen aufs Programm sieht der Entwurf des Staatsvertrags eine stärkere Regionalisierung vor und fordert, das TV-Programm künftig für mindestens 60 Minuten pro Tag in Landesprogramme für Berlin und Brandenburg auseinanderzuschalten - doppelt so lange wie bislang, ein zusätzliches Regionalbüro in Brandenburg an der Havel ist überdies geplant. Zudem soll Radiowerbung auf 90 Minuten pro Tag beschränkt werden.
All das ist nur ein Entwurf, Änderungen sind also möglich. In Kraft treten könnte der neue Staatsvertrag frühestens im Februar kommenden Jahres.