Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) der Medienanstalten beanstandet, dass Google Ireland Ltd. den gesetzlichen Vorgaben des Medienstaatsvertrags (MStV) zum Vorhalten von Transparenzangaben bei YouTube in formeller Hinsicht nicht gerecht wird, das hat man jetzt bekanntgegeben. Mit dieser Entscheidung fordert die deutsche Medienaufsicht erstmals einen globalen Medienintermediär zur Einhaltung des medienrechtlichen Transparenzgebots auf.
"Die Entscheidung ist ein wichtiger Schritt im Praxistest des Medienstaatsvertrags. Mehr Transparenz über die Funktionsweise von Medienintermediären wie YouTube führt zu mehr Orientierung und Klarheit für Nutzerinnen und Nutzer. Den Medienanstalten ist es wichtig, nach einer Phase des ausführlichen Dialogs mit der Branche nun auch konsequent die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben einzufordern, um Rechtssicherheit für alle Seiten zu erzielen", sagt Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM) und der ZAK.
Im Fall von Google bzw. Youtube ist die Medienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein (MA HSH) zuständig für die Aufsicht. Konkret geht es jetzt darum, dass Informationen darüber, warum bestimmte Inhalte angezeigt werden, für Nutzerinnen und Nutzer leicht wahrnehmbar und unmittelbar erreichbar sein müssen. "Transparenzangaben sind eine wichtige Informationsquelle für die Nutzerinnen und Nutzer, um zu verstehen, wie Dienste funktionieren und Inhalte selektieren", sagt Eva-Maria Sommer, Direktorin der MA HSH. "Wie die Studie ‚Medienintermediäre transparent‘ der Medienanstalten zeigt, ist das Interesse der Nutzerinnen und Nutzer an diesen Informationen groß – der Weg dorthin oft aber viel zu kompliziert."
Dies ist nach Auffassung der Medienaufsicht auch bei YouTube aktuell der Fall. So seien die entsprechenden Angaben erst nach mehreren Klicks erreichbar, und der Weg dahin erschließe sich den Nutzerinnen und Nutzern nicht ohne weiteres, heißt es von der Medienaufsicht. Nach einer Anhörung von Google und der darauf ergangenen Entscheidung der ZAK hat die MA HSH mit Bescheid von Ende Juni festgestellt und beanstandet, dass Google den Regularien des Medienstaatsvertrags bei YouTube nicht gerecht wird. Google bzw. Youtube wurden daher nun aufgefordert, die festgestellten Verstöße innerhalb von vier Wochen ab Zugang des Bescheides abzustellen.