Wer in der juristischen Auseinandersetzung zwischen Luke Mockridge und dem "Spiegel" auch nach mehr als eineinhalb Jahren noch durchblicken will, braucht starke Nerven. Immer wieder gab es Urteile und Rechtsmittel, die daraufhin von beiden Seiten eingelegt wurden. Nun hat das Hanseatische Oberlandesgericht in einem weiteren Urteil Mockridge recht gegeben und damit entscheidende Teile des "Spiegel"-Artikels über den Comedian untersagt.
Unter der Überschrift "Die Akte Mockridge" hatte das Nachrichtenmagazin im Dezember 2021 über angebliche Verfehlungen des Comedians berichtet. Neben seiner Ex-Freundin Ines Anioli, die Mockridge eine versuchte Vergewaltigung vorwarf, sprachen die "Spiegel"-Journalistinnen auch mit anderen Frauen, die unter anderem von angeblichen Übergriffigkeiten und unangenehmer Anmache durch Mockridge berichteten. Zur Erinnerung: Ein Ermittlungsverfahren rund um die Vorwürfe von Ines Anioli wurde zuvor bereits eingestellt. Das Landgericht Hamburg untersagte daraufhin schon entscheidende Teile des Textes rund um Anioli, auch wenn das Landgericht Köln zuvor noch zu einer etwas anderen Einschätzung gekommen war.
Mockridge aber wollte mehr und ließ durch seine Anwälte Rechtsmittel einlegen, er wollte auch die Aussagen anderer Frauen untersagt wissen. Dem gab das Hanseatische Oberlandesgericht statt, wogegen der "Spiegel" Widerspruch einlegte. Konkret ging es hier um die Fragestellung, inwieweit die Vorwürfe als Tatsachen beschrieben wurden - und eben nicht als Verdachtsfälle. Der Fall ging zurück an das Landgericht Hamburg und dort hob man das OLG-Urteil auf, weil der "Spiegel" auch eine Unterlassungserklärung abgab. Dagegen ging wiederum der Anwalt von Luke Mockridge vor - mit einem für ihn nun positiven Ergebnis.
Das Gericht geht nach Angaben von Mockridge-Anwalt Simon Bergmann von einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung über die Vorwürfe Aniolis aus. Zudem stütze das Gericht seine Entscheidung auf die Verbreitung unwahrer Tatsachenbehauptungen. Gegen dieses Urteil kann der "Spiegel" im nun beendeten Verfügungsverfahren keine weiteren Rechtsmittel mehr einlegen, es ist also ein weitreichender Sieg für Luke Mockridge. Allerdings: Das Hauptsacheverfahren steht noch aus. Hier wird ab August verhandelt - gut möglich, dass sich dieser Prozess mehrere Monate, wenn nicht gar Jahre ziehen wird.
Der "Spiegel" hat auf eine Anfrage von DWDL.de bislang nicht reagiert. Der Artikel "Die Akte Mockridge" ist längst nur noch in einer überarbeiteten Version online. Man habe den Text nach der Erstveröffentlichung "aus rechtlichen Gründen" geändert, werden die Leserinnen und Leser inzwischen informiert.
Der Rechtsanwalt von Luke Mockridge, Simon Bergmann, sagt: "Die jüngste Entscheidung des Hanseatischen Oberlandesgerichts ist ein enorm wichtiger Erfolg in der rechtlichen Auseinandersetzung zwischen Mockridge und dem ‘Spiegel’. Von besonderer Bedeutung sind die überzeugenden Urteilsgründe, aus denen sich ergibt, dass der ‘Spiegel’ seine journalistischen Sorgfaltspflichten nachhaltig verletzt hat. Das Urteil sollte Anlass für alle Medien sein, die Vorgaben einer Verdachtsberichterstattung zukünftig sorgfältiger zu prüfen."
Update (14:48 Uhr): "Der Spiegel" erklärt in einer Stellungnahme gegenüber DWDL.de, dass die bislang in der Sache befassten Gerichte die Sache "äußerst unterschiedlich bewertet" hätten. Man stehe zur Berichterstattung über Luke Mockrdige. "Im Hauptsacheverfahren, das im August beginnt, stehen uns deutlich erweiterte Beweismöglichkeiten zur Verfügung – und vor allem am Ende der Weg zum BGH offen."