Der Deutsche Presserat hat eine Rüge gegen Zeitungsverleger Holger Friedrich ("Berliner Zeitung") ausgesprochen. Dieser hatte den Namen eines Informanten, nämlich den einstigen "Bild"-Chefredakteur Julian Reichelt, an den Axel-Springer-Verlag weitergegeben.
Ziffer 5 des Pressekodex besagt jedoch, dass man Informanten nicht ohne ausdrückliche Zustimmung preisgeben darf. Der Presserat betonte, "dass der Schutz von Informanten ein zentraler Bestandteil der Pressefreiheit ist". Können sich Hinweisgeber darauf nicht verlassen, würde das Vertrauen in die Presse und deren Glaubwürdigkeit insgesamt beschädigt.
Anders entschieden hat der Presserat indes über Beschwerden die eingingen im Zusammenhang mit einer "Zeit"-Berichterstattung über Springer-Chef Mathias Döpfner. Drei Personen hatten sich nach einem Artikel mit der Überschrift "Aber das ist dennoch die einzige Chance, um den endgültigen Niedergang des Landes zu vermeiden" beim Presserat beschwert.
Die Mitglieder des Beschwerdeausschusses waren sich einig, dass die von dem Blatt veröffentlichten Passagen "politische und publizistisch-redaktionelle Einschätzungen enthalten, die Döpfner als Vorstandsvorsitzender und Verleger eines der größten Medienhäuser Europas geschrieben hat." Relevant für die Öffentlichkeit sei nach Ansicht des Presserats auch der Widerspruch zwischen der Rolle Döpfners als Vorstandsvorsitzendem sowie Verleger und seinen von der "Zeit" veröffentlichten Äußerungen. "Die in den Nachrichten dokumentierten Versuche, auf die Berichterstattung Einfluss zu nehmen, stehen im Konflikt mit dem 'Code of Conduct' des Springer-Verlags, welcher die redaktionelle Unabhängigkeit von der Geschäftsleitung betont", heißt es in einem Statement des Presserats.