Die Rechnungshöhe Berlin und Brandenburg haben ihre Prüfung beim wegen Missmanagement in die Schlagzeilen geratenen RBB beendet. Bei der Vorstellung der Ergebnisse wurden einige Dinge berichtet, die ohnehin schon bekannt waren. Aufgezeigt wurde dabei aber auch, dass der in den zurückliegenden Monaten von der in Kürze ausscheidenden Interimsintendantin Katrin Vernau eingeschlagene Sparkurs notwendig war. Nur durch diesen habe eine Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden können, hieß es. Über Jahre habe der Sender mehr ausgegeben als er einnahm.
Die Liste der Verfehlung des einstigen Spitzenmanagements beim RBB ist lang. Mängel bei der Dokumentation, Organisation und Archivierung von wichtigen Unterlagen gehören ebenso dazu wie auch Zahlungen, die von Verantwortlichen veranlasst worden seien ohne dass das Vier-Augen-Prinzip zum Tragen kam. Einzelne hätten sogar allein Verträge abgeschlossen – teilweise ohne Wettbewerb und auch "ohne Preisvergleich", wie es heißt. Mitunter sei nun im Nachhinein gar nicht mehr feststellbar gewesen, ob für manche Zahlungen auch wirklich Leistungen erbracht wurden. Die Rede ist von "systemischen Mängeln".
Empfohlen wird eine künftige Deckelung der Spitzengehälter beim RBB. Konkret schlagen die Rechnungshöfe vor, dass der Intendant oder die Intendantin fortan maximal 180.000 Euro pro Jahr verdienen soll. Exakt in diese Richtung geht übrigens auch der Verwaltungsrat des RBB, der nach DWDL-Infos möchte, dass die am kommenden Woche zur Wahl stehende Person für die Vernau-Nachfolge das niedrigste Gehalt aller ARD-Intendanten bekommt. Direktorenposten sollten beim RBB, so die Rechnungshöfe, mit Jahresgehältern zwischen 140.000 und 180.000 Euro vergütet werden. Schon vor fünf Jahren übrigens hielt der Rechnungshof die Spitzengehälter beim Sender für zu hoch.
Auch die Forderung nach mehr Transparenz wurde in diesem Prüfbericht laut; sie ist keine neue und wurde in den vergangenen Monaten oft auch schon an anderer Stelle genannt. Interessant ist durchaus, wie nach Vorstellung der Rechnungshöfe die Aufsichtsgremien umgebaut werden könnten. Da geht es um eine höhere Qualifizierung, heißt: Mehr Fachwissen in den Gremien. Aber es geht auch um konkrete Pflichten. Etwa Anwesenheits- oder Sorgfaltspflichten für jedes Mitglied. An Sorgfalt und Ernsthaftigkeit habe es in der Vergangenheit gefehlt, monierte der Brandenburger Rechnungshof-Präsident Christoph Weiser.
Wer Verwaltungsrat ist, sollte pro Monat 30 bis 40 Stunden für dieses Amt arbeiten. Im Gegenzug sollen nicht mehr nur Aufwandsentschädigungen gezahlt werden, sondern ein Gehalt von bis zu 3000 Euro. Alle Prüfungsergebnisse sollen in die Arbeit an einem neuen Staatsvertrag zwischen Berlin und Brandenburg einfließen. Der RBB soll erneut Stellung dazu nehmen.