Rund um die Ende kommender Woche anstehende Wahl einer neuen Intendantin oder eines neuen Intendanten beim RBB gibt es einige Fragen. Und das ist bei Weitem nicht nur die, wer letztlich vom Rundfunkrat gewählt wird. Sondern seit Montag auch, ob Interimsintendantin Katrin Vernau noch zur Wahl zugelassen wird. Sie hatte sich nicht klassisch beworben, aber am Dienstag nochmals unterstrichen, dass sie gerne weiterhin an der Spitze des RBB stehen würde. Vom Rundfunkrat gibt es noch keine Infos, ob sie neben den drei am Montagabend vorgestellten Kandidatinnen Juliane Leopold, Heide Baumann und Ulrike Demmer ins Rennen geht.
Und seit Dienstagmittag gibt es nun weitere Fragen, denn die Personalvertreterinnen in der Findungskommission des Rundfunkrates haben sich mit dem Vorwurf an die Öffentlichkeit gewandt, dass der ihrer Meinung nach qualifizierteste Bewerber von der Kandidatenliste verschwand. Nach DWDL.de-Informationen handelt es sich dabei um den Programmdirektor von Radio Bremen, Jan Weyrauch. Dessen Name geisterte bereits am Montag durch die Medien, tauchte in der vom Rundfunkrat veröffentlichsten Liste dann aber nicht auf.
Er soll dem Rundfunkrat deshalb nicht vorgeschlagen worden sein, weil er "die Bedingungen" nicht akzeptierte und seine Bewerbung daraufhin zurückzog. Ganz offenbar soll es dabei um Finanzielles gegangen sein. Nach Auskunft der Personalvertreterinnen habe vor wenigen Tagen der Vorsitzende des Verwaltungsrats eine "absolute Gehaltsobergrenze als Ausschlusskriterium" vorgegeben. Bis heute, so wird behauptet, sei dazu im Verwaltungsrat aber kein Beschluss vorliegend.
Nun ist es allerdings in der Tat fraglich, ob sich der RBB einen Gefallen täte, jemanden zur Wahl zu stellen, mit dem man sich im Vorfeld schon nicht finanziell einig wurde – das gilt insbesondere für den RBB, der in den vergangenen Monaten von Schlagzeilen über Missmanagement und Verschwendung gebeutelt war – ganz generell aber für alle Unternehmen, die sich einen Sparkurs auferlegt haben. Nach Ansicht der Personalvertreterinnen in der Findungskommission sei es trotzdem nicht ihre Aufgabe, über die Höhe der Vergütung der obersten Führungskraft zu entscheiden. Sie verweisen auf die Abfolge, dass der Rundfunkrat wähle und der Verwaltungsrat danach den Vertrag ausverhandeln müsse. "Die jetzt von Teilen der Findungskommission gefällte Entscheidung entspricht nicht den Regularien. Dem Rundfunkrat wird das Heft des Handelns aus der Hand genommen", heißt es in dem Statement.
Somit fordern die das Statement unterzeichnenden Sabine Jauer für den Personalrat und Dagmar Bednarek (Freienvertretung), dass sich der nun nicht berücksichtigte Kandidat im Laufe dieser Woche dennoch dem Rundfunkrat vorstellen können soll. Ähnlich wie im Falle von Katrin Vernau könnte Weyrauch auch vom einem Mitglied des Rundfunkrats zur Wahl nominiert werden - dafür braucht es dann aber eine Mehrheit in dem Aufsichtsgremium.