Ex-Schiedsrichter Urs Meier ist in erster Instanz vor dem Landgericht Mainz mit einer Klage gegen das ZDF gescheitert. Meier, der viele Jahre lang in den Diensten des Senders stand und als Fußballexperte bei zahlreichen Übertragungen aktiv war, kündigte die Klage bereits vor mehr als einem Jahr an. Grund dafür ist die Tatsache, dass er vom ZDF bei der EM 2020, die aufgrund der Corona-Pandemie ein Jahr später stattfand, nicht mehr eingesetzt wurde.
Glaubt man dem ehemaligen Schiedsrichter, habe es zuvor vom ZDF mündliche Zusagen gegeben, dass Meier auch bei der besagten Europameisterschaft eingesetzt werden würde. Einen schriftlichen Vertrag gab es dagegen nicht, wie auch das ZDF damals erklärte. Meier beklagte sich außerdem darüber, dass die Absage vom Sender sehr kurzfristig gekommen sei und er da schon Termine abgesagt habe, weil er dachte, er müsse für das ZDF arbeiten. Vom ZDF hieß es Anfang 2022 dagegen, man habe Meier die Entscheidung "frühzeitig und ordnungsgemäß mitgeteilt". Bei der EM setzten die Mainzer schließlich auf Ex-Schiedsrichter Manuel Gräfe als Experten.
Nun hat das Landgericht Mainz also zugunsten des Senders entschieden und die Klage von Urs Meier abgewiesen. Der Streitwert belief sich auf 40.000 Euro, Meier betonte aber immer wieder, es gehe ihm nicht um das Geld. Der ehemalige Schiedsrichter zeigte sich aufgrund der nun erfolgten Entscheidung im Urs-Meier-Podcast, der von Ralf Kohler moderiert wird und sich schon seit einiger Zeit mit Meier beschäftigt, enttäuscht. "Ich weiß, dass das Urteil nicht das Richtige ist", sagt Meier etwa.
Meier wirft zudem Personen, die vor Gericht zugunsten des ZDF ausgesagt haben, vor, nicht die Wahrheit gesagt zu haben. Ob er in Berufung gehen werde, wisse er aktuell aber noch nicht, so der ehemalige Schiedsrichter in dem Podcast. Vom ZDF heißt es gegenüber DWDL.de: "Für die Europameisterschaft 2020, die pandemiebedingt in das Jahr 2021 verschoben wurde, hatte sich das ZDF entschieden, Urs Meier für die Berichterstattung nicht einzusetzen. Ein Anspruch auf einen Einsatz bei der EURO bestand nicht. Das ZDF sieht sich durch die Abweisung der Klage in seiner Rechtsauffassung bestätigt."