Etappensieg für ProSiebenSat.1 im Kampf gegen den Online-Videorecorderservice "Shift TV". Das Oberlandesgericht Dresden bestätigte nun die erstinstanzliche Entscheidung des Landgerichts Leipzig vom 12. Mai, das "Shift TV" untersagt hatte, Programm zu speichern, um sie Dritten zu übermitteln.
Das OLG Dresden bestätigte nun einer Mitteilung der ProSiebenSat.1 Media AG zufolge die Auffassung des Landgerichts Leipzig, dass es sich dabei um eine Verletzung des Urheberrechts und eine unautorisierte Vervielfältigung handle. Rechtskräftig ist das Urteil indes weiterhin nicht, auf das Angebot von "Shift TV" hat es also vorerst keine Auswirkungen. Die "Shift TV"-Betreiberin Netlantic GmbH hat gegen das Urteil Revision beim Bundesgerichtshof eingelegt.
"Die ProSiebenSat.1-Gruppe sieht sich damit in ihrer Auffassung bestätigt, dass ihre Programmsignale ohne ihre Zustimmung von Diensteanbietern, gleich welcher Art, nicht genutzt werden dürfen", so die Sendergruppe in einer Mitteilung.
Die juristische Auseinandersetzung zwischen den Sendern und Netlantic dauert bereits seit längerem an. Auch RTL ging gegen "Shift TV" vor, allerdings darf "Shift TV" auch weiterhin RTL-Sendungen zur Aufnahme anbieten, wenn dafür kein Geld verlangt wird.