Auch der ehemalige RBB-Verwaltungsdirektor Hagen Brandstäter klagt gegen seine Kündigung. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf eine Sprecherin des Arbeitsgerichts Berlin. Damit hat sich die Zahl der Klagen auf vier erhöht: Neben Brandstäter wollen auch der frühere Betriebsdirektor Christoph Augenstein, die ehemalige Juristische Direktorin Susann Lange sowie die frühere Leiterin der RBB-Intendanz gegen die Kündigung vorgehen.

Der RBB hatte Brandstäter und Augenstein Anfang Februar fristlos gekündigt. Der Grund für die Vertragsbeendigung soll eine Sonderzahlung von 1.700 Euro monatlich für den ARD-Vorsitz gewesen sein. Die beiden waren die letzten Führungskräfte aus der Schlesinger-Zeit.

"Das ist eine Zäsur und wird uns beim Neuanfang im RBB helfen", erklärte RBB-Intendantin Katrin Vernau kürzlich im RBB-Intranet. Zuvor hatte das sendereigene Portal "RBB24" recherchiert, dass die Sonderzahlungen schon ab Juli 2021 für Augenstein und Brandstäter gezahlt wurden, obwohl der Sender den ARD-Vorsitz erst ab dem 1. Januar 2022 übernahm. Laut Arbeitsvertrag des Produktionsdirektors und des Verwaltungsdirektors waren mit den außertariflichen Gehaltszahlungen "alle Tätigkeiten für den Sender und Aufsichtsratsfunktionen abgegolten", die Sonderzahlungen somit unrechtmäßig, hieß es zur Erklärung.

Die amtierende RBB-Intendantin Katrin Vernau hatte nach Bekanntwerden dieser Zulage, die in anderen Anstalten nach Aussagen eines ARD-Sprechers nicht üblich sei, im Intranet erstaunlich deutlich gewettert, dass hier "Maß und Mitte völlig verloren gegangen" seien.