Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) hat die Zahlungen für die umstrittene Beratertätigkeit des ehemaligen Chefredakteurs Christoph Singelnstein im Dezember eingestellt. Das hat die RBB-Pressestelle gegenüber "RBB24" bestätigt. Nach Informationen von "RBB24" und NDR hatte der Landesrechnungshof Berlin zuvor die fehlende Freigabe der Auszahlungen durch die Intendantin kritisiert. Intendantin Katrin Vernau habe die Zahlungen daraufhin gestoppt.
Im November war bekannt geworden, dass Singelnsteins Vertrag 2018 im Zuge der Umstellung der Managementgehälter im RBB auf das inzwischen kritisierte und abgeschaffte Bonus-System frühzeitig bis 2023 verlängert und auch um die umstrittene Ruhegeld-Regelung ergänzt worden sei. Diese würde ihm ein lebenslanges Ruhegeld zusichern, das zunächst bei 55 Prozent seines letzten Gehalts liegt. In anderen RBB-Verträgen war obendrein vereinbart worden, dass der Prozentsatz jedes Jahr leicht steigt. Trotz der Vertragsverlängerung verabschiedete sich Singelnstein dann 2021 in den Ruhestand - wurde aber mit einem Beratervertrag ausgestattet, wie auch aus der damaligen Mitteilung hervorgeht. Der Sender hatte sich zunächst damit gerechtfertigt, "die Expertise sichern" zu wollen, so der RBB.
Nach Informationen des NDR- und RBB-Rechercheteams sollte Singelnsteins Beratervertrag bis ins laufende Jahr hinein gelten - also genau so lange, wie sein ursprünglicher Vertrag noch gelaufen wäre. Bis Ende April sollte er dafür zusätzlich zu seinem monatlichen Ruhegehalt in Höhe von 8.700 Euro ein Honorar von bis zu 6.300 Euro erhalten. Auf diese Weise kam Singelnstein auch zuletzt noch auf Höhe des Chefredakteurs-Gehalts - nur dass der RBB ja nun noch einen aktuellen Chefredakteur finanzieren muss.
Ein RBB-Sprecher teilte mit, dass der Sender das Gespräch mit dem ehemaligen Chefredakteur gesucht habe. Christoph Singelnstein habe dann "den Verzicht von seiner Seite vorgeschlagen." Er selbst äußerte sich gegenüber "RBB24" und NDR nicht.