Seit Dezember sorgt ein Schreiben des Kabelnetzbetreibers Kabel Deutschland für Unmut. Alle Direktkunden erhielten Post von Kabel Deutschland, in der eine saftige Preiserhöhung um 2,77 Euro auf 16,90 Euro monatlich angekündigt wurde - just dem Preis, den das Unternehmen schon seit längerem für den "digitalen Kabelanschluss" verlangt. Nicht davon betroffen sind beispielsweise Kunden, bei denen der Kabelanschluss über die Nebenkosten abgerechnet wird.
Die Verbraucherzentrale Berlin hat Kabel Deutschland aufgrund dieser Schreiben nun abgemahnt. Nach Ansicht der Verbraucherschützer werde aus dem Brief von Kabel Deutschland aufgrund von missverständlichen Formulierungen nicht deutlich, ob nur der Preis erhöht werden soll, oder auch automatisch eine Umstellung des analogen auf den digitalen Kabelanschluss damit einhergeht.
Laut Verbraucherzentrale geschehe nämlich genau diese automatische Umstellung, die durch die AGB von Kabel Deutschland auch gedeckt sei. "Nach unserer Auffassung benachteiligen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kabel Deutschland, die eine solche automatische Vertragsumstellung erlauben, die Verbraucher in unangemessener Weise und sind unwirksam", so Gabriele Francke, Geschäftsführerin der Verbraucherzentrale Berlin. "Daher haben wir das Unternehmen abgemahnt und aufgefordert, diese AGB nicht mehr zu verwenden."
Ein Sprecher von Kabel Deutschland bestätigte den Eingang des Schreibens im Gespräch mit dem Medienmagazin DWDL.de. Man werde die Abmahnung nun rechtlich prüfen und innerhalb der gesetzten Frist auch beantworten. Grundsätzlich sei man jedoch anderer Ansicht. Eine automatische Vertragsumstellung finde nicht statt, lediglich eine durch die AGB gedeckte Preiserhöhung auf 16,90 Euro. Der Sprecher begründete die Preiserhöhung damit, dass der Preis fünf Jahre stabil gehalten worden sei. Durch den höheren Preis werde nun ein Inflationsausgleich und die höhere Mehrwertsteuer weitergegeben. Die reine Preiserhöhung betrage daher weniger als einen Euro. Diese sei durch die neuen Angebote und den Ausbau der Netze gerechtfertigt.
Eine Umstellung auf den digitalen Kabelanschluss finde lediglich statt, wenn die Kunden das in den Briefen offerierte "Treueangebot" annähmen - dann erhalten die Kunden einen Digitalreceiver sowie für einen Monat Kabel Digital Home kostenlos. Die Umstellung finde also nicht automatisch statt, sondern nur, wenn das Angebot angenommen werde.
Die Verbraucherzentralen empfehlen weiterhin, der Preiserhöhung zu widersprechen. Auch der Sprecher von Kabel Deutschland bestätigte die Möglichkeit, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. Kabel Deutschland behalte sich dann aber die Kündigung der Verträge zu den in den Verträgen vorgesehenen Kündigungsfristen vor. Er schränkte aber ein, dass die Widersprüche alle geprüft würden, kurzfristige Kündigungen seien also nicht zu erwarten. Letztlich wolle Kabel Deutschland keine Kunden verlieren, sondern die Bestandskunden von den neuen Angeboten überzeugen, so der Sprecher.