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In einem Urteil gab das Landgericht München I den Döner-Verkäufern jetzt Recht. So seien die konkreten Bezüge, die die Werbung zu Erkan und Stefan herstelle, nicht stark genug um eine Ausnutzung der beiden komischen Charaktere zu unterstellen. "Vor allem können sich die Kläger nicht zu Gute halten, als einzige mit typischen Accessoires wie Mütze, Oberlippenbart und Goldkette türkdeutsche Sprachcomedy zu betreiben", heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
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Demnach hätten Erkan und Stefan auch die in ihren Programmen und Filmen verwendete Sprache nicht selbst entwickelt, sondern "die Verwendung der deutschen Sprache durch zahllose türkischstämmige Jugendliche in parodistischer Form aufgegriffen". Auch andere Künstler täten dies.