Der Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) ist aktuell vollauf damit beschäftigt, die Amtszeit von Ex-Intendantin Patricia Schlesinger und vor allem das Finanzgebaren zu dieser Zeit aufzuarbeiten. Aktuell prüft zudem auch der Berliner Rechnungshof alle Beratervereinbarungen des RBB seit 2017. Über eine davon berichtet nun das Rechercheteam von RBB und NDR - und der wirft einmal mehr ein Schlaglicht auf den fragwürdigen Umgang mit Beitragsgeldern: Der mit dem ehemaligen RBB-Chefredakteur Christoph Singelnstein.

Dem Bericht zufolge soll Singelnsteins Vertrag 2018 im Zuge der Umstellung der Managementgehälter im RBB auf das inzwischen kritisierte und abgeschaffte Bonus-System frühzeitig bis 2023 verlängert und auch um die umstrittene Ruhegeld-Regelung ergänzt worden sein. Diese würde ihm ein lebenslanges Ruhegeld zusichern, das zunächst bei 55 Prozent seines letzten Gehalts liegt. In anderen RBB-Verträgen war obendrein vereinbart worden, dass der Prozentsatz jedes Jahr leicht steigt, möglicherweise ist es also noch bis auf 58 Prozent angewachsen. Trotz der Vertragsverlängerung verabschiedete sich Singelnstein dann 2021 in den Ruhestand - wurde aber mit einem Beratervertrag ausgestattet, wie auch aus der damaligen Mitteilung hervorgeht.

Nach Informationen des NDR- und RBB-Rechercheteams soll sein Beratervertrag bis 2023 laufen - also genau so lange, wie sein ursprünglicher Vertrag noch gelaufen wäre. Rechne man nun das Ruhegeld und das durch die beratende Tätigkeit verdiente Geld zusammen, liege Singelnstein bei einem Einkommen in etwa auf dem Chefredakteurs-Gehalt - nur dass der RBB ja nun noch einen aktuellen Chefredakteur finanzieren muss. Der RBB wollte sich offiziell nicht weiter äußern, erklärte aber, dass der ehemalige Redaktionsleiter in medienpolitischen Fragen beratend tätig sei und sich beispielsweise auch um die Weiterentwicklung der Electronic Media School kümmere. Man habe sich "die Expertise sichern wollen", so der RBB.

Andere ARD-Anstalten teilten gemäß eines Artikels von RBB24 mit, dass vergleichbare Verträge nicht die Regel seien. Beim SWR, dem HR, Radio Bremen oder dem SR gebe es sie nicht – im BR nur vereinzelt - etwa, wenn es darum gehe, laufende Projekte noch abzuschließen. Beim NDR wird von Ausnahmen gesprochen, in denen pensionierte Mitarbeitende weiter beschäftigt werden, dann aber mit maximal 50 Prozent der für Freie üblichen Vergütung.

 

Abgeschlossen worden sei der Beratervertrag mit Singelnstein zudem offenbar, wie RBB und NDR berichten, nicht über den Einkauf, sondern direkt von der inzwischen nicht mehr tätigigen Intendantin Schlesinger und der damaligen Spitze der Personalabteilung. Singelnstein selbst äußerte sich auf Anfrage nicht, er begründete das mit Verschwiegenheitsklauseln innerhalb des Vertrages.