Nachdem das Landgericht Stuttgart Ende vergangener Woche die SWR-Nachrichtenapp "Newszone" in der Ausgestaltung vom 14. April 2022 untersagt hat und damit einer Klage von 16 Zeitungsverlagen stattgab, hat der SWR nun die Konsequenzen gezogen und wird die Ausspielung von Inhalten über die App bis auf weiteres ein. Auch ein Download der App über die App-Stores ist nicht mehr möglich. Allerdings will sich der SWR nicht endgültig geschlagen geben.

So werde man gegen das Urteil, in dem das Gericht die App als gesondertes Telemedienangebot einstufte, für das eine Genehmigung fehle und dessen Erscheinungsbild obendrein - zumindest in der Form vom 14.4. - "presseähnlich" sei, Berufung einlegen. SWR-Intendant Kai Gniffke erklärte dazu: "Dies tun wir nicht leichtfertig. Aber die Entscheidung des Gerichts können wir nicht nachvollziehen. Wir sind der gesamten Gesellschaft verpflichtet, also auch der Generation Z. Mit einer Nachrichten-App als Teil von DasDing.de treffen wir genau die Bedürfnisse dieser ohnehin schwer zu erreichenden Zielgruppe."

Während die App zumindest vorerst verschwindet, werden die Inhalte auf anderem Wege verfügbar bleiben - zum Einen über die Website DasDing.de, zum anderen auch auf der Plattform TikTok. "Lediglich die Ausspielung über die App stellen wir bis auf weiteres ein. Dies bedauern wir außerordentlich, denn damit entfällt nun ein Ausspielweg, der genau für die hier in Frage kommende Zielgruppe relevant ist. So wird ausgerechnet für junge Menschen eine Lücke im Zugang zum Nachrichtenbereich gerissen, was für niemanden von Interesse sein kann", kommentiert Gniffke.

Dem Gericht zufolge greift die App zwar auf Online-Inhalte des übergeordneten SWR-Angebots Dasding zurück, hatte aber grundlegende thematisch-inhaltliche Unterschiede zwischen den beiden Angeboten gesehen und es daher als eigens genehmigungspflichtiges neues Angebot eingestuft. Zudem dürften öffentlich-rechtliche Online-Angebote nicht durch "stehende Texte und Bilder" geprägt sein, sondern müssten ihren Schwerpunkt in einer "hörfunk- oder fernsehähnlichen Gestaltung" haben - auch dem hatte die "Newszone"-App in der Version vom April des Jahres der Ansicht des Gerichts zufolge nicht genügt.

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