Das Landgericht Stuttgart hat "bestimmte Ausgestaltungen" der SWR-Nachrichtenapp "Newszone" untersagt. Konkret geht es in dem Rechtsstreit um die Testversion aus dem April 2022, gegen die 16 Zeitungsverlage geklagt hatten. Mit "Newszone" will der SWR vor allem junge Nutzerinnen und Nutzer zwischen 16 und 25 Jahren ansprechen. Dabei handelt es sich um Nachrichten, die zusätzlich zur App auch linear über den Radiosender DasDing sowie online verbreitet werden. Die Zielgruppe sei "mit Nachrichtenangeboten bisher schwer zu erreichen", so der SWR.
Die Verlage forderten ein Ende der Verbreitung der App, da sie nach ihrer Auffasung "presseähnlich" sei. Einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" zufolge erachtet das Landgericht die App in seinem Urteil als unzulässig. Zwar greife die App auf Online-Inhalte des übergeordneten SWR-Programms DasDing.de zurück, doch das allein reiche nicht aus. Es liege "eine grundlegende thematisch-inhaltliche Änderung" zwischen "Newszone" und DasDing vor.
So dürften öffentlich-rechtliche Onlineangebote "nicht durch stehende Texte und Bilder geprägt sein, sondern müssten ihren Schwerpunkt in einer hörfunk- oder fernsehähnlichen Gestaltung oder einer entsprechenden Kombination haben", erklärte das Gericht laut "SZ". Was genau die Entscheidung für die Zukunft der "Newszone"-App bedeutet, war zunächst unklar, weil nur die Version vom April bewertet wurde, nicht aber die seither vorgenommenen Veränderungen.
Gniffke bedauert Entscheidung
Gniffke zeigte sich indes offen für eine Zusammenarbeit mit den Verlagen. "Ungeachtet des Rechtsstreits zur Testversion von Newszone ist der SWR weiterhin bestrebt, mit den Verlagen zu kooperieren und gemeinsam für eine qualitativ hochwertige und vielfältige Medienlandschaft im Südwesten zu sorgen." Den Streit um Nachrichten-Apps kennt Gniffke nur allzu gut: Schon zu seiner Zeit als Chef von ARD-aktuell hatte es Widerstand der Verlage gegen die "Tagesschau"-App gegeben.