Die Anwaltskanzlei Lutz Abel hat am Donnerstag bei der Sitzung des RBB-Rundfunkrats in Potsdam erste Ergebnisse ihrer Prüfung der Vorfälle im RBB vorgestellt. Die Anwälte sehen dabei erste Vorwürfe bestätigt. Konkret wird eine Reise nach London beanstandet, die die ehemalige Intendantin Patricia Schlesinger inklusive Verpflegungs- und Übernachtungskosten trotz des insgesamt fehlenden dienstlichen Charakters über den RBB abgerechnet habe. Zudem habe sie verschwiegen, dass sie in Begleitung ihres Mannes verreist war.
Die Kanzlei untersuchte in den vergangenen Wochen unter anderem die Sachverhaltskomplexe private Abendessen, Londonreise, Dienstwagen und aufgrund eines Hinweises aus dem Whistleblower-System etwaige Regelverstöße im Zusammenhang mit einem Umzug Schlesingers. Darüber hinaus gingen die Anwälte der Rechtmäßigkeit der dienstvertraglichen Regelungen der Intendantin nach.
Ebenfalls pikant: Wie RBB24 berichtet, sind nach Auffassung der Kanzlei die zwischen RBB und Schlesinger geschlossenen Verträge womöglich unwirksam. In keinen der drei Verträge sei der Verwaltungsrat ausreichend einbezogen worden - was daran liegt, dass der frühere Verwaltungsratsvorsitzende Wolf-Dieter-Wolf die Verträge allein mit Schlesinger verhandelt habe. Diese Mängel seien so gravierend, dass "keiner der Verträge mit Frau Schlesinger wirksam zustande gekommen ist", zitiert der RBB eine Anwältin. Das Zustandekommen könnte demnach Auswirkungen auf Schlesingers Ruhegeld haben.
"Internes Kontrollsystem verbessern"
"Der vorliegende Bericht bestätigt die bereits festgestellten Schwächen der bisherigen Arbeit im Verwaltungsrat", sagte Dorette König, die amtierende Vorsitzende des RBB-Verwaltungsrats. "Das betrifft zum einen sein Selbstverständnis als Kollegialorgan. Beschlüsse dürfen nie wieder auf Basis von Informationen eines einzelnen Mitglieds fallen. Der Vorsitzende kann sich nicht über das Kollegialorgan stellen, Informationen zurückhalten und Vereinbarungen mit der Intendantin am Verwaltungsrat vorbei treffen."
König erklärte, der Verwaltungsrat unterstütze die Empfehlung einer schriftlichen Berichtspflicht der Intendantin gegenüber dem Verwaltungsrat, die im Staatsvertrag zu verankern ist. Bisher habe es lediglich ein Auskunftsrecht gegeben. Ähnlich äußerte sich auch der Rundfunkrats-Vorsitzende Ralf Roggenbuck: "Die Handlungsempfehlungen der Kanzlei Lutz Abel sind eindeutig. Das gilt insbesondere für die Intendantenverfassung. Sie hat ausgedient und sollte schnellstmöglich einer Regelung weichen, bei der auch das Gebaren einer Intendantin spezifisch festgelegten Kontrollmechanismen unterliegt."
Auch Interims-Intendatin Katrin Vernau äußerte sich zu dem ersten Zwischenbericht. "Ich setze alles daran, dass sich solche Verkommnisse beim RBB nicht wiederholen können"; sagte sie. "Deshalb arbeiten wir mit Hochdruck daran, das interne Kontrollsystem des RBB zu verbessern und vor allem wirksam zu machen. Zudem werde ich dafür Sorge tragen, dass unsere Unternehmenskultur künftig durch Transparenz, Redlichkeit und Ordnungsmäßigkeit geprägt ist. Führungskräfte, allen voran die Intendantin, müssen mit gutem Beispiel vorangehen. Ihre Vorbildfunktion zu erfüllen ist eine Selbstverständlichkeit."
Abgeschlossen ist der Fall freilich noch nicht, denn die jetzt vorgestellten Ergebnisse sind nur ein Teil der Untersuchung. In dem endgültigen Prüfbericht der Kanzlei Lutz Abel sollen insbesondere auch die Prüfergebnisse rund um den Bau des Digitalen Medienhauses enthalten sein. Hierzu sorgt nun ein neuer Bericht des RBB-Rechercheteams für Aufsehen. Demnach geht aus Informationen, die den Journalisten vorliegen, hervor, dass die Kosten bereits zu Beginn der Planungen für das Medienhaus auf weit über 200 Millionen geschätzt wurden. Zuletzt standen dagegen nur gut 188 Millionen Euro im Raum. Derzeit liegt das Projekt auf Eis.