Beim RBB wird weiterhin aufgeräumt und dabei kommen auch Vertragsdetails ans Licht, die selbst die neue Intendantin Katrin Vernau mit dem Wort "erstaunlich" umschrieb. Das ARD-Magazin "Kontraste" berichtet nämlich, dass der Vertrag der aktuell freigestellten juristischen Direktorin der Fernsehanstalt üppige Summen zusichert, wenn er beendet wird. Beispiel: Endet er in diesem Moment, so würden der Person 50 Prozent ihres Basisgehalts zustehen, also etwas mehr als 100.000 Euro pro Jahr. Würde er in einem Jahr enden, bekäme sie im Anschluss schon 51 Prozent – so würde der Beitrag steigen, bis in zehn Jahren die 60 Prozent erreicht sind, berichtet das ARD-Magazin.
Im Todesfall bekämen die Hinterbliebenen viel Geld. Das Witwengeld läge bei 60 Prozent des Ruhegeldes, also bei um die 60.000 Euro pro Kalenderjahr. Sterbegeld wurde für Ehepartner, Kinder (auch angenommene), Verwandte der aufsteigenden Linie, Geschwister und Geschwisterkinder sowie Stiefkinder, wenn diese Personen zum Zeitpunkt des Todes zur häuslichen Gemeinschaft gelebt haben, vereinbart. Der Juristin wurden zudem im Vertrag Nebeneinkünfte in bestimmter Höhe erlaubt, also ein Verdienst, ohne dass die Zahlungen des RBB betroffen wären.
Ähnliche Verträge, so behauptet es "Kontraste", hätten auch andere Direktoren beim RBB. Die Juristische Direktorin erklärte dem Magazin, sie hätte ihren Vertrag damals mit der inzwischen nicht mehr tätigen Intendantin Patricia Schlesinger ausgehandelt. Compliance-Anwältin Nadia Pröpper-Schwirtzek bezeichnete die Vergütungsregel derweil als "deutlich unangemessen" und entsprechend als teilweise sittenwidrig. "Die Ruhestandsregelungen sind auch zu weit gefasst, weil hier Beitragsgelder nicht nur an die Direktoren, sondern auch an einen großen Kreis ihrer Familienangehörigen verteilt werden können."
Prof. Martin Heger von der Humboldt Universität kommt gar zu dem Schluss, dass ein solcher Vertrag, weil er zum Nachteil des RBB ist, niemals hätte abgeschlossen werden dürfen.