Der NDR hat vor dem Landgericht Landgericht Hamburg in mehreren Fällen eine einstweilige Verfügung erwirken können. Wie der Sender mitteilte, hat das Gericht in mehreren Entscheidungen Verdachtsäußerungen von "Business Insider", "Bild" und "Stern" in Bezug auf den NDR als unzulässig beanstandet. In den vergangenen Wochen hatten die Medien mehrfach über angebliche Verfehlungen des öffentlich-rechtlichen Sender berichtet.
So habe sich die Berichterstattung des "Stern" über einen angeblich zurückgehaltenen Film aus dem Landesfunkhaus Schleswig-Holstein über Verschickungskinder in wesentlichen Punkten als falsch herausgestellt. So wird dem Stern unter anderem untersagt, die Behauptung zu wiederholen, "Journalisten bekamen einen Maulkorb". Auch die Behauptung, "die Senderspitze würde am liebsten überhaupt nicht über das Thema berichten", sei wahrheitswidrig. Zudem sei die Behauptung falsch, "dass drei kritische Kollegen von dem Thema 'abgezogen' wurden".
Auch die in "Business Insider" und "Bild" gegen die Chefin des Landesfunkhauses Hamburg erhobenen Vorwürfe der "Vetternwirtschaft" seien falsch. Wahrheitswidrig sei die Behauptung, sie habe eine Tochter bei einer Stellenbesetzung bei NDR Kultur versucht "unterzubringen" und dabei eine qualifiziertere Bewerberin benachteiligt. Unzulässig ist außerdem der Vorwurf, sie habe dafür eine Produktion der Tochter der Chefin von NDR Kultur eingekauft.
Weder Axel Springer noch Gruner + Jahr - mittlerweile in RTL Deutschland aufgegangen - konnten laut NDR vor Gericht den nötigen Mindestbestand an Beweisen für die erhobenen Verdächtigungen vorlegen. Die Behauptungen dürfen nun nicht mehr wiederholt und verbreitet werden. Springer hat sich zudem zwischenzeitlich nach Angaben des NDR rechtsverbindlich gegenüber dem Sender verpflichtet, nicht mehr zu verbreiten, dass der Chefredakteur und die Politik-Chefin in Kiel ihre Jobs wegen Vorwürfen über Einflussnahme auf politische Berichte verlieren würden.