Wie umfangreich dürfen die Angebote öffentlich-rechtlichen Sender im Web ausfallen? Den Streit über diese Frage tragen die Verlage und insbesondere die ARD schon seit vielen Jahren aus, doch auch etliche juristische Verfahren später sind sich die beiden Streit-Parteien längst nicht grün. Während die Sender meinen, auf Text insbesondere auch bei Info-Angeboten kaum verzichten zu können, wettern Verlage gegen die beitragsfinanzierte Konkurrenz, die privatwirtschaftlichen Unternehmen das Leben schwer machen.
Die gesetzliche Regelung sieht vor, dass ARD und ZDF keine "presseähnlichen Angebote" betreiben dürfen und auf ihren Seiten der Schwerpunkt auf audiovisuellen Medien liegen müsse. Dabei handelt es sich allerdings um unterschiedlich auslegbare Vorgaben. Seit 2019 nun gibt es daher eine paritätisch besetzte Schlichtungsstelle, die in Streitfällen nach einer Lösung suchen und vermitteln soll, ehe wieder teure Verfahren angestrengt werden.
Doch nach einem Bericht des österreichischen "Standard" zufolge könnte der deutsche Zeitungsverband BZDV nun trotzdem, eine Beschwerde bei der EU-Kommission einzreichen, weil der Umfang der Textbeiträge an vielen Stellen das gesetzlich erlaubte Maß überschreite. Laut "Standard" soll es bereits einen entsprechenden internen Beschluss. Offiziell heißt es vom BZDV, dass man die wachsenden Textangebote "mit Sorge zur Kenntnis" nehme und diskutiere, welche Schritte als Reaktion geeignet seien. Aktuell befasst sich die Schlichtungsstelle bereits mit den Online-Angeboten von MDR und Radio Bremen.