Die Diskussion über eine Neufassung des öffentlich-rechtlichen Rundfunkauftrags hat einen weiteren Zwischenschritt erreicht. Wie die rheinland-pfälzische Medienstaatssekretärin Heike Raab gegenüber der DPA sagte, hat sich die Rundfunkkommission der Länder nun auf einen Entwurf geeinigt, der heute den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten vorgelegt wird. Geben diese ihre Zustimmung, dann müssen sich noch alle Länderparlamente mit der Reform befassen - da Medienpolitik Ländersache ist, handelt es sich um ein ziemlich langwieriges Verfahren.
Bei der Neufassung des Auftrags geht es weder um Fragen der Beitragshöhe, noch um konkrete Programminhalte - beide Dinge ergeben sich aber aus dem Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen, an dieser Stelle kann die Politik also ansetzen, um in beiderlei Hinsicht Einfluss zu nehmen. Schon seit längerem recht unstrittig ist, dass es zu einer Flexibilisierung bei der Beauftragung der Programme kommt: Mit Ausnahme der Hauptkanäle können ARD und ZDF bei vielen kleineren Sendern künftig selbst entscheiden, ob sie weiterhin einen linearen Sender betreiben wollen, oder stattdessen Inhalte lieber für die Mediathek produzieren oder eine andere Plattform schaffen wollen. Damit geht auch eine Stärkung der Gremien einher, gegenüber denen künftig noch detaillierter Rechenschaft abgelegt werden muss.
In der Diskussion war zuletzt vor allem noch die Frage, wie es die Öffentlich-Rechtlichen künftig mit dem Thema Unterhaltung halten sollen. Während die Einen darauf drängen, dieses Feld den Privaten zu überlassen, warnen Andere dringend vor einem solchen Schritt, weil damit die Möglichkeit der Öffentlich-Rechtlichen insgesamt beschnitten würden, ein großes Publikum zu erreichen. Produzentenverbände fürchten außerdem um lukrative Aufträge.
Im Entwurf der Auftragsreform heißt es nun, dass Unterhaltung weiterhin ein wichtiger Teil des Auftrags bleiben solle, allerdings hat man sich nun offenbar auf die Formulierung geeinigt, dass diese "dem öffentlich-rechtlichen Profil entsprechen" müsse - das lässt viel Interpretationsspielraum zu und dürfte in der Zukunft noch zu einigen Diskussionen führen.