Die MABB setzt nun schon mehrere Fristen, bis zu der der Sendebetrieb einzustellen sei und andernfalls ein Zwangsgeld fällig werde. Diese Fristen ließ RT DE aber schon mehrfach verstreichen, daher wurden in der Vergangenheit bereits Zwangsgelder von 25.000 und 40.000 Euro verhängt, deren Zahlungsfristen aber ebenfalls verstrichen, ohne dass Geld eingegangen wäre. Nun wurde demnach ein drittes Zwangsgeld in Höhe von weiteren 50.000 Euro verhängt, das bis zum 5. April zu zahlen sei. Nicht gezahlte Zwansgelder will man über das Finanzamt eintreiben.
RT DE Productions ist zur Zahlung dieser Zwangsgelder verpflichtet, auch wenn man gegen die Entscheidung der MABB vorgeht. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte am 17. März einen Eilantrag gegen die Untersagung abgelehnt, weil sie nach summarischer Prüfung als rechtmäßig eingestuft wurde. Eine Entscheidung im Hauptsache-Verfahren steht noch aus.