Wer die Website von RT DE aufruft und dort den Livestream auswählt, bekommt derzeit den Hinweis "Es tut uns sehr leid. Unser Livestream ist in der EU nicht verfügbar" - zumindest, sofern er keine technischen Mittel nutzt, um diese Sperre zu umgehen. Die Medienanstalt Berlin-Brandenburg hatte die Ausstrahlung im Februar untersagt, weil das Programm keine gültige Sendelizenz in Deutschland besitze, inzwischen ist RT DE auch mit einem europaweiten Sende- und Verbreitungs-Verbot für diverse russische Staatsmedien belegt.
Auf verschiedenen Websites sei das Programm aber weiterhin abrufbar gewesen, stellte die MABB am Wochenende fest. Am 1. März 2022 hatte die MABB ein Zwangsgeld in Höhe von 25.000 Euro angedroht, falls die RT DE Productions GmbH die Veranstaltung und Verbreitung des Fernsehprogramms RT DE nicht bis zum 4. März 2022 einstelle. Hiergegen hatte das Unternehmen Rechtsmittel eingelegt, die bis zu etwaigen gerichtlichen Entscheidungen der Festsetzung des Zwangsgelds aber nicht entgegenstünden, so die MABB. Dieses wurde nun festgesetzt, die Zahlung ist bis zum 16. März 2022 fällig.
Gleichzeitig kündigte die MABB die Androhung eines weiteren Zwangsgeldes in Höhe von nun 40.000 Euro an, sofern der Sendebetrieb des Fernsehprogramms RT DE nicht bis zum 16. März 2022 eingestellt worden sei. Die Zustellung nimmt nun allerdings einige Tage in Anspruch, weil die bislang von RT DE Productions mandatierte Kanzlei ihr Mandat niedergelegt hat, weshalb die Zustellung nicht mehr über das elektronische Anwaltspostfach erfolgen könne. Die nun nötige Postzustellungsurkunde nehme einige Tage in Anspruch, so die MABB.