Die Auseinandersetzung zwischen dem 87-jährigen "Das Boot"-Kameramann Jost Vacano und der Bavaria Film sowie der Telepool-Tochter EuroVideo Medien ist offenbar doch noch nicht beendet. Erst am Dienstag hatten die beiden Unternehmen die gerichtliche Auseinandersetzung für beendet erklärt, indem man die von Vacano erhobenen Forderungen akzeptierte. Demnach sollte der Kameramann noch einmal fast 500.000 Euro Nachvergütung erhalten, nachdem er sich 2021 mit der ARD bereits über eine Nachzahlung von Höhe von 160.000 Euro geeinigt hatte. 

Die Bavaria kündigte außerdem an, Vacano auch an künftigen Erlösen zu beteiligen. Nun überraschen Vacano und sein Anwalt Nikolaus Reber aber mit der Ankündigung,  dass die gerichtliche Auseinandersetzung zwischen den Parteien keinesfalls beendet sei. Wie die "SZ" berichtet, hätten weder Vacano noch sein Anwalt der Beendigung des Verfahrens zugestimmt. Und dass es dazu kommt, ist auch eher unwahrscheinlich. Er wolle ein Urteil haben, wird Vacano am Mittwochabend in der "SZ" zitiert. 

"Ich habe jetzt so viel Zeit und Kraft in diesem Prozess investiert, da geht es um grundsätzliche Dinge", so Vacano weiter, der in den vergangenen 14 Jahren vor Gericht um die Nachvergütung gekämpft hat. Falls die von Bavaria Film und EuroVideo Medien angekündigten Zahlungen getätigt worden seien, würde er das "einfach als Anzahlung" betrachten, so der Kameramann. 

Unklar ist nun, wie der ganze Prozess weiter geht. Wenn die beklagten Unternehmen den Forderungen von Vacano nachkommen (was sie nach eigenen Angaben tun), ist das wohl auch ein Schuldeingeständnis. Fraglich ist, was das Gericht darüber hinaus noch entscheiden soll. Vacano-Anwalt Nikolaus Reber sagt gegenüber der "SZ", das Gericht müsse nun entscheiden, ob das Schreiben der Unternehmen als Anerkenntnis der Schuld zu bewerten sei. Eine nächste Anhörung soll es demnach im Oktober geben.

Bei der Bavaria Film reagiert man in einer ersten Stellungnahme auf die Aussagen von Vacano und seinem Anwalt gelassen. Gegenüber DWDL.de teilt das Unternehmen mit: "Bavaria Film und EuroVideo haben sich verpflichtet, die von Jost Vacano gegenüber dem OLG München zuletzt bezifferten Forderungen zu erfüllen. Dabei werden die vom BGH für die Produktion 'Das Boot' bestätigten 2,25% Erfolgsbeteiligung an den Erlösen für das Gewerk Kamera den Berechnungen zugrunde gelegt. Wir verbinden mit dieser Verpflichtung die Erwartung, dass damit der jahrelange Rechtsstreit beendet werden kann. Selbstverständlich bedarf eine solche Beilegung eines Rechtsstreits formal der Zustimmung der Gegenseite."

 

Ebenfalls am Mittwoch hatte sich in der Sache der Berufsverband Kinematografie geäußert. Dort sprach man davon, dass die Pressemitteilung von Bavaria Film zum Ende des Rechtsstreits "irreführend" sei, außerdem warf man dem Unternehmen "Urhebervergütung nach Gutsherrenart" vor. Vacano sei in der Sache "nicht konsultiert worden", schreibt der Verband und beklagt zudem, dass der Kameramann in den vergangenen 14 Jahren "mürbe" gemacht werden sollte. Dass die Bavaria kein Urteil wolle, sei klar, so der Verband. "Dann würde klar, wie es um die Rechtstreue bei der Behandlung der Urheberinnen und Urheber steht – selbst bei einem so namhaften Produzenten wie der Bavaria".