Fünf Jahre ist es her, dass ein türkisches Gericht gegen den "Welt"-Journalisten Deniz Yücel Untersuchungshaft wegen des Vorwurfs der Terrorpropaganda und Volksverhetzung verfügte. Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) die Haft für unrechtmäßig erklärt.
"Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte stellte drei Verstöße gegen die Europäische Menschenrechtskonvention fest", heißt in einer Kurzfassung des Urteils. Demnach habe Yücels Inhaftierung gegen das Recht auf Freiheit und Sicherheit, das Recht auf Entschädigung nach unrechtmäßiger Inhaftierung und das Recht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Die Türkei muss nun 13.300 Euro Entschädigung an Yücel zahlen, allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig und kann innerhalb von drei Monaten angefochten werden.
"Dass die Straßburger Richter eine Verletzung meines Rechts auf Freiheit und Sicherheit sowie meines Rechts auf Meinungsfreiheit festgestellt haben, ist erfreulich", sagte Deniz Yücel nach Bekanntwerden des Urteils gegenüber der "Welt". "Enttäuschend ist hingegen, dass die Richter keinen Verstoß gegen das Folterverbot feststellen wollten - trotz der neunmonatigen Isolationshaft und trotz der psychischen und körperlichen Gewalt, der ich im Hochsicherheitsgefängnis Silivri Nr. 9 zeitweise ausgesetzt war."
Verwunderlich findet der Journalist zudem, dass das Verfahren nach Auffassung des Gerichtshofes nicht politisch motiviert gewesen sein soll. "Ich vermute, damit dürfte nicht einmal Recep Tayyip Erdogan gerechnet haben", so Yücel, der schließlich im Februar 2018 nach gut einem Jahr Haft entlassen worden war.