Der Entwurf setze den Rahmen für eine kontinuierliche Schärfung des öffentlich-rechtlichen Profils im weiteren Prozess der digitalen Transformation. "Um der Reform in der Praxis zum Durchbruch zu verhelfen, sind aus Sicht der gesetzlichen Aufsichtsorgane aber noch eine Reihe von Präzisierungen bzw. Anpassungen der geplanten Änderungen im Bereich der Qualitätskontrolle, der Auftragsbeschreibung, des Modus der Beauftragung sowie der Finanzkontrolle nötig", teilte die GVK mit.
Mit Blick auf die Unerhaltung machten die Gremienvorsitzenden deutlich, dass diese "als integraler Bestandteil des substantiellen Kernbereichs des öffentlich-rechtlichen Grundversorgungsauftrags nicht zur Disposition" stehe. "Jede Verengung, zum Beispiel auf einen elitären Unterhaltungsbegriff, ist abzulehnen." Dazu kommt, dass eine trennscharfe Abgrenzung unterschiedlicher Genres "weder praktisch leistbar, noch rechtssicher durchführbar" sei. Eventuelle Gewichtungsvorgaben für einzelne Genres wären auch von den Rundfunkräten nicht überprüfbar.
Zugleich hält die ARD-GVK das neue Paradigma einer flexiblen Beauftragung neuer Angebote per Verfahren für richtig sofern die auf diesem Weg erfolgende Beauftragung gleichwertig zur direkten gesetzlichen Beauftragung sei. Für 3sat und Arte als länderübergreifend beauftragte, internationale Angebote erscheine eine Beibehaltung der direkten gesetzlichen Beauftragung nachvollziehbar.