Der "Spiegel" muss eine juristische Niederlage rund um seine Berichterstattung über den Comedian Luke Mockridge hinnehmen. Das Landgericht Hamburg hat nun nämlich zentrale Teile des Texts "Die Akte Mockridge" untersagt. Unter dieser Überschrift hatte das Nachrichtenmagazin im September ausführlich über die Vorwürfe berichtet, die die Journalistin und Komikerin Ines Anioli gegenüber Mockridge erhebt. Ein entsprechendes Ermittlungsverfahren, in dem es um die Vorwürfe ging, ist bereits vor längerer Zeit eingestellt worden.
Das Landgericht Hamburg sieht in dem "Spiegel"-Bericht eine unzulässige Verdachtsberichterstattung. Das öffentliche Interesse sei zwar hoch, dennoch müssten wegen der geltenden Unschuldsvermutung die Persönlichkeitsrechte von Luke Mockridge gewahrt werden. Mockridges Anwalt Simon Bergmann sagt gegenüber der "Süddeutschen Zeitung", der Fall sei "der eklatanteste" in Sachen unzulässiger Verdachtsberichterstattung. Er verwies zudem auf die "schweren Folgen für unseren Mandanten". Mockridge sagte nach dem Bericht unter anderem alle TV-Shows für 2022 ab.
Simon Bergmann erklärte gegenüber der "SZ" außerdem noch, dass er nun eine sechsstellige Entschädigungssumme geltend machen wolle. Die "Spiegel"-Journalistin Ann-Katrin Müller verwies am Donnerstag darauf, dass das Landgericht Köln in der Sache zuvor noch anders als das Gericht in Hamburg entschieden hatte. Man wolle nun "alle Rechtsmittel ausschöpfen", um die Freiheit der eigenen Berichterstattung zu verteidigen.
Über die Kernvorwürfe von Ines Anioli gegen Luke Mockridge darf der "Spiegel" also erst einmal nicht berichten. Aber auch das Landgericht Hamburg hat nicht den gesamten Text, der nun erst einmal offline genommen wurde, verboten. Zulässig bleibt auch weiterhin die Berichterstattung über die Vorwürfe der vielen anderen Frauen, die sich gegenüber dem "Spiegel" geäußert hatten. Auch sie hatten dem Comedian ein übergriffiges Verhalten vorgeworfen. Eine dieser Frauen erklärte, Mockridge habe ihr bei einer Aftershow-Party Wein ins Gesicht gespuckt.