Fünfeinhalb Wochen ist es nun her, dass Julian Reichelt als "Bild"-Chefredakteur gefeuert wurde, nachdem ein Bericht in der "New York Times" weitere Details über sein Verhalten und die fehlende Trennung von Beruflichem und Privatem ans Tageslicht befördert hatte. Im Brennpunkt stand Reichelt aber bekanntlich schon einmal ein halbes Jahr zuvor, als es schon einmal eine Compliance-Untersuchung gegen ihn gegeben hatte, nach deren Abschluss er aber mit kleinen Einschränkungen auf seinen Posten zurückkehren durfte. Der "Spiegel" hatte schon damals unter der Überschrift "Vögeln, fördern, feuern" über das "System Reichelt" berichtet. Wer aktuell nach dem Artikel sucht, wird allerdings nicht mehr fündig.
Reichelt hatte schon im März eine einstweilige Verfügung gegen den Artikel erwirkt, weil er dem "Spiegel" vorgeworfen hatte, dass er keine Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten hatte. Er versicherte damals eidesstattlich, dass an die Springer-Pressestelle gerichtete Fragen ihn nie erreicht hätten und erhielt vom Gericht damals recht. Der "Spiegel" ergänzte daraufhin den Artikel nachträglich um eine Stellungnahme, beließ in aber online.
Reichelt sah darin einen Verstoß gegen die einstweilige Verfügung, beantragte einen "Ordnungsmittelbeschluss" und erhielt nun recht, wie "Medieninsider" berichtet. Der "Spiegel" will das allerdings nicht auf sich sitzen lassen und hat eine Beschwerde vor dem Oberlandesgericht eingereicht. Gegenüber "Medieninsider" erklärte eine Sprecherin: "Angesichts der weiteren Entwicklungen und der Freistellung von Julian Reichelt durch den Springer-Verlag: Die Berichterstattung ist von der Realität überholt worden."