Zu den Forderungen des Verbandes gehört auch eine Werbefreiheit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, die natürlich alle privaten Anbieter stärken würde. Die ARD-Radiowellen sollen Werbung und Sponsoring auf eine tägliche Dauer von 60 Minuten begrenzen. Das Werbeverbot in Telemedien sollte, findet der Verband, fortbestehen.
"Auch für das Radio sind klare Begrenzungen zum Umfang des Angebots auf Ebene des Medienstaatsvertrags und der Ländergesetzgebungen die Voraussetzung dafür, dass es nicht zu einer weiteren unbegrenzten Online-Audio-Expansion kommt. Deshalb müssen ebenfalls die Deckelung von Angeboten und die Vermeidung einer weiteren Verspartung und Auslagerung von Auftragsinhalten essenzielle Bestandteile der Auftragsreform sein", sagt Marco Meier, Chef von FFH und VAUNET-Vorsitzender des Fachbereichs Radio und Audiodienste.
Das "aggressive Auftreten der ARD in der Vermarktung gerade im Audiobereich" zeige laut Meier "die Notwendigkeit für mehr Transparenz, und dass die vom VAUNET geforderten weitgehenden Beschränkungen in der Werbung von ARD und ZDF umgesetzt werden." Eine umfassende Stellungnahme zu Auftrag und Strukturoptimierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks will der Verband nun im Januar 2022 vorstellen.