Über 13 Minuten hinweg strahlte "Bild" am Abend der Bundestagswahl auf ihrem jüngst gestarteten TV-Sender den Beginn der "Berliner Runde" von ARD und ZDF aus. Doch eine derartig lange Passage hätte der Springer-Kanal nicht zeigen dürfen. Das geht aus einer Entscheidung des Kölner Landgerichts hervor, über die die dpa berichtet. Demnach habe das Gericht mitgeteilt, dass es eine einstweilige Verfügung erlassen hat.
Das ZDF hatte gegen das Vorgehen von "Bild" geklagt, bekam dem dpa-Bericht zufolge jedoch nicht in allen Punkten recht. So sah die zuständige Kammer bei einem kürzeren Ausschnitt, den "Bild" zeigte, einige vom ZDF angemahnten Punkte als nicht erfüllt an. Die Kosten des Verfahrens teilen sich Springer und das ZDF.
"Wir begrüßen sehr, dass das Landgericht Köln unsere Rechtsauffassung teilt, dass die Nutzung der Inhalte des ZDF am Wahlabend durch Bild-TV eine grundsätzlich urheberrechtlich privilegierte Berichterstattung über ein Tagesereignis war", erklärt der Verlag, der jedoch nicht die Betrachtung teilt, dass die Nutzung der Bilder in ihrer zeitlichen Länge aber zu umfangreich gewesen sein soll. "Wir sind vom LG Köln in dieser Sache nicht angehört worden und prüfen vor diesem Hintergrund Rechtsmittel einzulegen."
Erledigt ist das Thema damit wohl noch nicht, zumal auch die ARD gegen das Vorgehen des Springer-Senders geklagt hatte. Dieses Verfahren läuft derzeit allerdings noch.
"Bild" am Wahlabend nicht nur Teile der "Berliner Runde" übernommen. In Ermangelung eigener Zahlen hatte der Springer-Sender um 18 Uhr zunächst parallel die ersten Prognosen von ARD und ZDF in einem Splitscreen eingeblendet und kommentiert. Und auch schon vor wenigen Wochen hatte sich Bild ins ARD-Programm eingeklinkt, um im Anschluss an das öffentlich-rechtliche TV-Triell eine bei "Anne Will" präsentierte Blitzumfrage zu übernehmen.