Auf 18,36 Euro angestiegen ist der Rundfunkbeitrag – doch diese Summe nun zu erhalten, war ein harter Kampf für die öffentlich-rechtlichen Sender. Das Verfassungsgericht war es erst, das die Erhöhung ermöglichte. Normalerweise stimmen die Bundesländer einer Empfehlung der unabhängigen Behörde KEF zu, doch Sachsen-Anhalt scherte aus – und verweigerte eben diese. Begrüdnungslos sei dies nicht möglich. Wie wichtig es ist, dass die Finanzermittlung nachvollziehbar, also transparent erfolgt, zeigt unter anderem dieser Vorgang.
Schon in den vergangenen Jahren haben sich die ARD-Anstalten ausgiebig damit befasst, wie die Finanzbedarfsanmeldung und -ermittlung künftig aussehen könne. Dies sei, so teilte es die ARD-Gremienvorsitzenden-Konferenz am Montagabend mit, vor allem aus Verantwortung vor den Beitragszahlenden erfolgt, da diese ein Recht darauf hätten, "dass die Anstalten jederzeit ihren Auftrag erfüllen können und die dafür nötigen Mittel möglichst wirtschaftlich und sparsam verwenden." Beauftragt wurde eine prozessbegleitende Begutachtung des Verfahrens durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ebner Stolz GmbH & Co. KG. Mit dem Gutachten der Wirtschaftsprüfer "soll Transparenz darüber geschaffen werden, wie der Beitrag methodisch ermittelt wird" und es sollen zugleich Vorschläge unterbreitet werden, wie einzelne Verfahrensschritte optimiert werden können.
Alle Beteiligten, so betont es die GVK der ARD, hätten sich in das Gutachten einbringen können. Es sei also in einem "kooperativen Prozess" entstanden. Als nächster Schritt ist geplant, dass sich alle Verfahrensbeteiligten mit dem 109 Seiten umfassenden Gutachten individuell auseinandersetzen – jeder müsse zu einer eigenen Bewertung kommen. Erst danach wolle man in einen Austausch zum Gutachten gehen. So würde die GVK eine möglichst "breite fachliche Diskussion" begrüßen