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Die Funke Mediengruppe darf die "Ostthüringer Zeitung" nicht vollständig übernehmen. Das hat das Bundeskartellamt entschieden. Demnach wurde Funke der Erwerb der alleinigen Kontrolle an den Verlagsgesellschaften der "Ostthüringer Zeitung" durch eine Funke-Gesellschaft untersagt. Funke ist bereits Herausgeberin der "Thüringischen Landeszeitung", deren Verbreitungsgebiet sich mit dem der "Ostthüringer Zeitung" teilweise überschneidet.

"Der Zusammenschluss von Funke und 'Ostthüringer Zeitung' hätte den letzten Wettbewerb zwischen regionalen Tageszeitungen in den Gebieten Jena und Gera ausgeschaltet", sagte Kartellamts-Präsident Andreas Mundt. "Die Leserinnen und Leser profitieren aber von Auswahl, nicht von Zeitungsmonopolen. Auch wenn beide Verlage heute schon sehr eng kooperieren, muss die Fusionskontrolle den bestehenden Wettbewerb und die redaktionelle Vielfalt schützen."

Die Verlage hatten gegenüber dem Bundeskartellamt unter anderem eingewendet, dass die Fusion zu keiner wesentlichen Verschlechterung der wettbewerblichen Verhältnisse führe, da die Zeitungen schon heute durch eine Vielzahl von Kooperation eng miteinander verbunden seien. Soweit diese Kooperationen die verlagswirtschaftliche Zusammenarbeit betreffen, seien sie aufgrund einer kartellrechtlichen Sonderregelung auch in weitem Umfang zulässig, erklärte das Kartellamt. Sie könne jedoch nicht als Argument berücksichtigt werden, um die negativen Effekte der Fusion zu relativieren. 

Aktuell hält Funke derzeit 60 Prozent der Anteile an den Verlagsgesellschaften der "Ostthüringer Zeitung" hält. Allerdings kann die derzeitige Minderheitsgesellschafterin, die Rheinisch-Westfälische Verlagsgesellschaft, die "Ostthüringer Zeitung" aufgrund von gesellschaftsvertraglichen Regelungen mitkontrollieren. Diese Mitkontrolle hat zur Folge, dass Funke Entscheidungen bei der "Ostthüringer Zeitung" bislang nur eingeschränkt durchsetzen kann.

Mit der Übernahme hätte Funke künftig nicht nur die "Thüringische Landeszeitung", sondern auch die "Ostthüringer Zeitung" alleine kontrollieren können - zu viel des Guten, empfand das Kartellamt. Funke beabsichtigt nun, Rechtsmittel einzulegen, kündigte der Verlag gegenüber der dpa an. "Wir sind überrascht, dass das Bundeskartellamt angesichts des erheblichen Wettbewerbsdrucks, dem sich die Printmedien insbesondere von Seiten der Digitalangebote ausgesetzt sehen, dieses Vorhaben aufgrund von vermeintlichen, regional sehr begrenzten Wettbewerbsbedenken für nicht freigabefähig hält", so Funke in einem Statement.