Hintergrund der Aussage ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das den Rundfunkbeitrag steigen ließ. Seit August beträgt dieser 18,36 Euro, zuvor hatte Sachsen-Anhalt die Erhöhung blockiert. Eine Kompensation für die ersten sieben Monate des Jahres gibt es nicht - weshalb es vom Verfassungsgericht hieß, den Anstalten stünde eine solche Kompensation zu. Er sehe aus dem Urteil aber keinen Handlungsbedarf für die KEF, so Fischer-Heidlberger. Die Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sei bis Ende 2024 gesichert. Eine Tendenz hinsichtlich einer möglichen Kompensation könne im Zwischenbericht angedeutet werden, grundsätzlich müsse das Thema aber "sorgfältig geprüft" werden.
Grundsätzlich gehe die KEF aus dem Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht gestärkt hervor, sagt der Chef der Kommission. "Die Verfassungsrichter haben deutlich gemacht, dass die Bedarfsprüfung und -feststellung von maßgeblichem Gewicht für die Länder sind und eine Abweichung nur in Ausnahmefällen und nur in der Gemeinschaft aller Länder möglich ist". Zudem habe das Gericht die beiden Felder der Entscheidung über den Rundfunkbeitrag abgegrenzt. "Der Auftrag ist eine Angelegenheit der Länder, aber auf dem Feld der Finanzbedarfsermittlung und -festsetzung hat die Medienpolitik nichts verloren."
Die Bundesländer sieht der KEF-Chef derweil unter Zeitdruck, wenn der Auftrag der Öffentlich-Rechtlichen geändert werden soll. "Für die Länder besteht immer nur ein begrenztes Zeitfenster, den Auftrag zu verändern, damit er für die Beitragsfestsetzung relevant ist". Die Novellierung müsse vor der Bedarfsanmeldung der Sender erfolgen - und die nächste Anmeldung erfolgt im Frühjahr 2023.
Heinz Fischer-Heidlberger geht unter Berücksichtigung des aktuell vorliegenden Entwurfs der Auftrags-Neudefinition nicht davon aus, dass dies zu Einsparungen führen wird. "Eher im Gegenteil wird die Flexibilisierung des Auftrags ohne Berücksichtigung der Verbreitungskosten den Aufwand langfristig sogar erhöhen", so der KEF-Chef. Als Fischer-Heidlberger, der im Januar 2022 aus dem Amt scheidet, von der "FAZ" gefragt wird, wo er selbst sparen würde, wenn er ein ARD-Intendant wäre, erklärt der KEF-Chef, dass "ein einzelner ARD-Intendant heute relativ wenig ausrichten" kann. Noch mehr Möglichkeiten der engeren Zusammenarbeit sieht Fischer-Heidlberger bei "modernen Technologien, der Informationsverarbeitung oder digitalen Verbreitungswegen".