Vor eineinhalb Wochen veröffentlichte das Bundesverfassungsgericht sein Urteil zum Rundfunkbeitrag. In Kurzform: Sachsen-Anhalt durfte seine Zustimmung nicht einfach begründungslos und im Alleingang verweigern und die durch die unabhängige Kommission KEF empfohlene Erhöhung um 86 Cent und damit die grundgesetzlich zugesicherte "bedarfsgemäße Ausstattung" von ARD und ZDF verhindern. Weil der Beschluss des Gerichts schon am 20. Juli fiel, verfügte man, dass der Beitrag zu diesem Zeitpunkt auf 18,36 steigen solle.
Fraglich war noch, wie das auch angesichts des mitten in einem Monat liegenden Termin genau umgesetzt würde und wie schnell der Beitragsservice von ARD und ZDF den neuen Beitrag einziehen würde. Nun gab man bekannt, dass man die neue Summe von 18,36 Euro erstmals für den derzeit laufenden August erheben werde, die Juli-Tage also hintenüberfallen. Mit dem Einzug wird Ende August begonnen.
Bei Beitragszahlenden, die am Lastschriftverfahren teilnehmen, wird die Beitragsanpassung automatisch berücksichtigt, eine Information über die Erhöhung findet sich dann im Verwendungszweck der Abbuchung. Wer selbst überweist, erhält ab Ende August mit der nächsten Zahlungsaufforderung eine ebensolche über die neue Höhe. Weitere Informationen will man online bereitstellen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte darauf verzichtet, eine rückwirkende Erhöhung zum 1. Januar 2021 zu verfügen. Trotzdem steht ARD und ZDF auch hier eigentlich eine Kompensation für die ausgebliebenen Einnahmen zu. Sprich: Der Beitrag muss nun unter Beteiligung der unabhängigen Kommission KEF neu festgesetzt werden und könnte dann noch geringfügig höher ausfallen als die 18,36 Euro. Dabei seien auch der Mehrbedarf durch Verschiebung von Investitionen oder die höheren Kosten durch den Griff in Reserven oder die Auswirkungen der Corona-Pandemie zu berücksichtigen, so das Gericht. Zugleich bleibe es aber auch Aufgabe, die "Zumutbarkeit von Beitragserhöhungen für die Bürgerinnen und Bürger im Blick zu behalten".