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Einen Tag nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts im Streit um den Rundfunkbeitrag hat auch der Privatsenderverband Vaunet Stellung bezogen und dabei eine Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks angemahnt. "Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ermöglicht den Ländern nun ein zügiges weiteres Vorgehen für die Auftrags- und Strukturreform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Dieser Gestaltungsauftrag umfasst auch die Identifikation weiterer Einsparpotenziale und sollte das duale Rundfunksystem mit seiner Pluralität und Meinungsbildungsrelevanz als Ganzes in den Blick nehmen", sagte die Vaunet-Vorstandsvorsitzende Annette Kümmel.

Gleichzeitig betonte sie, dass sowohl öffentlich-rechtliche als auch private Medien gemeinsam für ein Medienangebot stünden, "das eine demokratische, diverse und inklusive Gesellschaft befördert". Kümmel: "Die wirtschaftlichen Entwicklungsmöglichkeiten des privaten Rundfunks gilt es für einen fairen Wettbewerb im Blick zu behalten." Insbesondere an der Ausstrahlung von Werbung in den Programmen von ARD und ZDF stört sich der Verband - freilich nicht erst seit dem Urteil. Kümmel forderte in diesem Zusammenhang eine "umfassende Werbereduzierung bei den öffentlich-rechtlichen Angeboten".

Der Privatsenderverband sieht nun die Politik in der Pflicht, schließlich habe das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil den "bestehenden Gestaltungsspielraum der Länder bei der Ausgestaltung des Auftrages" von ARD und ZDF betont.

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