Noch im Juli wollte das Bundesverfassungsgericht keinen Zeithorizont nennen, bis wann mit einem Urteil im Verfahren wegen der ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu rechnen sei, nun ging es doch recht schnell: Am kommenden Donnerstag wird das Urteil ohne mündliche Verhandlung voraussichtlich gegen 9:30 Uhr morgens veröffentlicht, wie aus einer Mitteilung auf der Website des Gerichts hervorgeht.
Hintergrund ist, dass Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff Ende vergangenen Jahres die Abstimmung über die von allen anderen Landtagen auf Basis der KEF-Empfehlung schon beschlossenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags aussetzte, nachdem absehbar war, dass die Fraktion seiner eigenen Partei ebenso wie die AfD nicht zustimmen würde. Zum 1. Januar stieg der Rundfunkbeitrag somit nicht wie geplant um 86 Cent, sondern verharrte bei 17,50 Euro.
Nun steht ARD, ZDF und Deutschlandradio aber verfassungsrechtlich eine "bedarfsgerechte Finanzierung" zu, über deren Höhe eine unabhängige Kommission auf Basis der Anmeldungen der Rundfunkanstalten entscheidet - in der Vergangenheit urteilte das Bundesverfassungsgericht schon mehrfach, dass die Politik davon nicht ohne weiteres abweichen darf. Mit einem Eilantrag waren die Sender im Dezember trotzdem noch gescheitert.
Das Bundesverfassungsgerichts schrieb zwar, dass "angesichts der bisherigen Rechtsprechung (...) eine Verletzung der durch Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG geschützten Rundfunkfreiheit zumindest möglich" erscheine, dass die Sender aber nicht dargelegt hätten, dass es eine besondere Dringlichkeit gebe. Vielmehr scheine es, dass die Sender die fehlenden Einnahmen vorübergehend gut kompensieren könnten.
Bislang haben die Sender tatsächlich auf größere Einsparungen aufgrund der ausbleibenden Erhöhung verzichtet - kommt sie nun nicht, dürften aber deutlich sichtbare Einschnitte ins Programm folgen, schon allein, weil große Ausgabenblöcke für Personal und Altersversorgung nicht so schnell gekürzt werden können. Spannend wird dabei nicht nur, ob das Bundesverfassungsgericht ARD und ZDF die Erhöhung generell zugesteht, sondern auch, ob es ggf. eine nachträgliche Kompensation geben würde und was die Richter der Medienpolitik generell zur Umsetzung mit auf den Weg geben.