Rund 100.000 Euro an Vergütung hatte Jost Vacano einst für seine Arbeit als Kameramann an dem internationalen Erfolgsfilm "Das Boot" erhalten. Nachdem 2002 jedoch der Bestseller-Paragraf (auch: Fairnessparagraf) eingeführt wurde, forderte Vacano eine Nachvergütung. Der Paragraf sieht vor, dass Urhebern im Nachhinein eine zusätzliche Vergütung zustehen kann, wenn ein Werk einen unerwartet großen Erfolg hat und "die ursprünglich vereinbarte Nutzungsvergütung in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung des Werkes" stehe. Das sah Vacano gegeben - und prozessiert nun schon seit zehn Jahren.
Nun hat sich der inzwischen 87-Jährige mit mehreren ARD-Anstalten auf einen Vergleich geeinigt. Einen entsprechenden Vorschlag des Oberlandesgericht Stuttgarts von Anfang Juli hätten alle Seiten fristgerecht angenommen, bestätigte eine Gerichtssprecherin dem Evangelischen Pressedienst. Demnach erhält Vacano nun noch einmal zusätzlich 160.000 Euro.
Federführend auf Seiten der ARD war hier der SWR. Aber auch der WDR ist dem Vergleich vorbehaltlich der Klärung von Formalitäten beigetreten, schreibt der "Tagesspiegel". Gegen den WDR, die Produktionsfirma Bavaria Film und den Videoverwerter Eurovideo ging der Kameramann auch in einem weiteren Verfahren vor. Wie der SWR gegenüber dem Evangelischen Pressedienst mitteilt, werde Vacano das Verfahren gegen den WDR für erledigt erklären. Welche Auswirkungen der Vergleich auf Bavaria Film und Eurovideo hat, ist unklar. Der Prozess muss wegen eines Berechnungsfehler von vorn Beginnen, urteilte der Bundesgerichtshof vor wenigen Monaten (DWDL.de berichtete).
Laut dem SWR würde die Nachvergütung, die Vacano nun erhalte, "alle Sendungen in allen Programmen der ARD einschließlich 3sat und Arte" einschließen, die in der Vergangenheit erfolg sind. In den 160.000 Euro enthalten sind auch Zinsen und ein Betrag für künftige Ausstrahlungen des Films.