
Konkret hatte der Kölner Privatsender im Dezember 2020 in seinem redaktionellen Programm ein gemeinsames Gewinnspiel mit dem Lebensmittelkonzern ausgestrahlt. Um daran teilzunehmen, musste der auf Bechern befindliche Glückscode auf einer Teilnahmeseite von "RTL.de" eingegeben werden. Nach Auffassung wurde damit gegen den Medienstaatsvertrag verstoßen, nach dem Werbung als solche leicht erkennbar und vom redaktionellen Inhalt unterscheidbar sein müsse.
Bemängelt wird, dass das Gewinnspiel vorrangig der Absatzförderung einer Creme Fraiche von Dr. Oetker diene und nicht dem zulässigen Zweck der Publikumsbindung von redaktionell gestalteten Gewinnspielen. Innerhalb eines Monats kann RTL nun gegen die Beanstandung theoretisch Klage erheben.