Seit der neue Medienstaatsvertrag in Kraft getreten ist, haben die Landesmedienanstalten die Möglichkeit, bei Verstößen auch gegen einzelne Inhalte von journalistisch-redaktionellen Online-Medien vorzugehen. Und von dieser Möglichkeit machen sie einem Bericht des Deutschlandfunks zufolge inzwischen auch Gebrauch. Demnach sollen insgesamt 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien verschickt worden sein, die keine Mitglieder des Presserats sind.

Im Fokus stehen dabei offensichtlich vor allem rechte Online-Medien wie der umstrittene YouTube-Kanal von Ken Jebsen, dem die Google-Plattform erst vor wenigen Wochen endgültig den Saft abgedreht hat. Neben "KenFM" soll auch die Facebook-Seite des als AfD-nah geltenden "Deutschland-Kuriers" betroffen sein. Gleiches gilt für das Portal "Flinkfeed", das mit überwiegend rechten Inhalten vor allem auf junge Menschen schielt. 

Tobias Schmid © Landesanstalt für Medien NRW Tobias Schmid
Man schaue dabei "nicht auf die Frage, ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt", stellte Tobias Schmid, Chef der nordrhein-westfälischen Landesanstalt für Medien (LfM), gegenüber dem Deutschlandfunk klar. Stattdessen werde schwerpunktmäßig geschaut, ob es handwerkliche Fehler gebe oder Quellen nicht klar gekennzeichnet seien, "ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich".

Sanktionen sind möglich

In der Vergangenheit war es nur schwer möglich, Online-Medien zu regulieren, sofern sich diese nicht freiwillig dem Presserat angeschlossen haben. Anders als der Presserat können die Landesmedienanstalten auch von sich aus tätig werden und Sanktionen verhängen, also beispielsweise anordnen, bestimmte Inhalte im Falle eines Verstoßes zu entfernen.

Den Vorwurf, selektiv oder einseitig gegen bestimmte Medien vorzugehen, hält Thomas Fuchs indes für nachvollziehbar. "Das hat sicherlich einen Grund darin, dass zurzeit besonders viele Inhalte durch den Corona-Kontext hochgespült werden und dass viele aus unserer Sicht nicht gut recherchierte Informationen im Kontext mit Corona-Leugnung, mit Impfen und Ähnlichem verbreitet werden", betont der Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein, im Deutschlandfunk. Das könne sich jedoch ändern, "wenn andere politische Themen Oberhand gewinnen".

Gleichwohl stellt sich die Frage der Transparenz - etwa, wie die jeweiligen Entscheidungen von Seiten der Medienhüter getroffen werden. Auf DWDL.de-Nachfrage erklärte die LfM, dass die jüngsten Verstöße im Rahmen eines Monitorings aufgefallen seien. Als Orientierungspunkte gelten die Spruchpraxis des Presserates und die Regeln des Pressekodex. Generell könne sich jede und jeder mit einer Beschwerde an die Medienanstalten richten. Dabei gelten dann die gleichen Prinzipien wie beim Umgang mit Hassrede oder Jugendschutzverstößen.