Weil der Landtag in Sachsen-Anhalt jüngst den Rundfunkbeitrag abstimmte und damit mutmaßlich die Kenia-Koaltion von Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU) rettete, ist eine Erhöhung um 86 Cent vorerst vom Tisch. Doch es hegt sich allmählich Widerstand gegen das Verfahren, das eine Zustimmung durch alle 16 Länderparlamente vorsieht.
Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat jetzt möglicherweise ihre Bereitschaft für ein neues Verfahren signalisiert. Das Verfahren zur Festlegung der Finanzierung der Öffentlich-Rechtlichen dürfe "in seiner Struktur nicht den Unsicherheiten medienpolitischer Debatten ausgeliefert" sein", erklärte Grütters in einer Stellungnahme, die im Namen der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht eingereicht werden.
In einem Eilverfahren von ARD, ZDF und Deutschlandradio befasst sich das Bundesverfassungsgericht aktuell mit der gekippten Beitragserhöhung, die ursprünglich zu Beginn des neuen Jahres in Kraft treten sollte. In ihrer Stellungnahme, aus der die "Süddeutsche Zeitung" zitiert, bezeichnete Grütters die Öffentlich-Rechtlchen zugleich als "Gegengewicht" zu den Privatsendern.
Im Februar hatte die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfohlen, den Rundfunkbeitrag um 86 Cent auf dann 18,36 Euro pro Monat anzuheben. Normalerweise darf die Politik nur in Ausnahmefällen von der KEF-Empfehlung abweichen. Ob es sich im aktuellen Fall um eine solche Ausnahme handelt, wird nun das Bundesverfassungsgericht entscheiden.