Den Rundfunkbeitrag müssen nicht nur Haushalte zahlen, sondern auch Unternehmen. Weil viele von ihnen in der Coronakrise aber schließen mussten, gab es bislang schon die Möglichkeit, sich von dem Beitrag befreien zu lassen. Das war aber nur möglich, wenn die behördlich angeordnete Schließung drei zusammenhängende Kalendermonate umfasste. Diese Regelung haben ARD, ZDF und Deutschlandradio jetzt noch einmal zugunsten der Unternehmen überarbeitet.
Künftig ist es für Unternehmen möglich, sich bei einer dreimonatigen Firmenschließung vom Rundfunkbeitrag befreien zu lassen. Dabei macht es dann keinen Unterschied mehr, ob die Monate zusammenhängend sind oder über einen längeren Zeitraum verteilt sind. Zur Ermittlung des Freistellungszeitraums können Unternehmen sämtliche Tage, an denen eine Betriebsstätte coronabedingt geschlossen war, zusammenrechnen.
Unter die neue Regelung fallen Unternehmen, Institutionen und Einrichtungen des Gemeinwohls. Anlass für die Änderung ist der Teil-Lockdown im November und Dezember, aufgrund dessen viele Unternehmen erneut schließen mussten. Das entsprechende Formular zur Beitragsbefreiung finden Unternehmen auf der Webseite des Beitragsservice.