Ende letzten Jahres stand der neue Medienstaatsvertrag dem Grundsatz nach, im Frühjahr stimmten die Ministerpräsidenten zu, nun gab es mit dem Landtag in Mecklenburg-Vorpommern auch vom letzten Länderparlament grünes Licht - dementsprechend steht dem Inkrafttreten des Nachfolgers des bisherigen Rundfunkstaatsvertrags nichts mehr im Weg. Der trat 1991 in Kraft, als die heutige Medienwelt kaum vorstellbar war und wurde seither zwar fast jährlich aktualisiert, eine grundlegende Modernisierung für die heutige Medienwelt war aber überfällig.
Neu gefasst wird nicht nur der Rundfunkbegriff, erstmals überhaupt wird auch der Begriff der "Intermediäre" eingefürt, womit Plattformen gemeint sind, über die andere ihre Inhalte weiter verbreiten - Facebook etwa oder Google, aber auch Sprachassistenten und smarte Lautsprecher. Für sie gelten künftig bestimmte Transparenz-Pflichten, etwa nach welchen Kriterien Inhalte präsentiert werden. Auch gegen Desinformationen im Netz bietet der MStV eine verbesserte Handhabe. Zudem sollen Medien vor Diskriminierung durch einzelne Plattformen geschützt werden, es gibt Regelungen für die leichte Auffindbarkeit von Inhalten auf Benutzeroberflächen von TV-Geräten. Neu geregelt wird auch die Zulassungspflicht für Rundfunkangebote. Bislang gab es die Regelung, dass bereits Angebote, die von mehr als 500 Zuschauern gleichzeitig genutzt werden, eine Rundfunklizenz benötigten - was schon vergleichsweise kleinen Streaming-Angeboten Probleme machte. Künftig liegt die Grenze erheblich höher: Programme, die im Durchschnitt der letzten sechs Monate weniger als 20.000 gleichzeitige Nutzer erreichten, sind demnach dann zulassungsfrei.
"Mit der Einbeziehung von Medienintermediären, Medienplattformen und Benutzeroberflächen sind nun Regelungslücken zur Sicherung der Meinungsvielfalt geschlossen. Die Medienanstalten stehen bereits in einem intensiven Austausch mit der Branche, um den Staatsvertrag nun zeitnah durch passendes Satzungsrecht für die Rechtsanwendung in der Praxis zu unterlegen", sagt Wolfgang Kreißig, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten. Werner Schwaderlapp, Vorsitzender der Gremienkonferenz der Landesmedienanstalten und Vorsitzender der Medienkommission der Landesanstalt für Medien Nordrhein-Westfalen: "Dank der Entscheidung der Länder kann Meinungsfreiheit und damit Meinungsvielfalt in der digitalen Medienwelt besser geschützt werden. Als unabhängige, staatsferne Aufsicht werden die Landesmedienanstalten die ihnen zugewiesenen Verantwortlichkeiten zukunftsgerichtet wahrnehmen."
Die Konkretisierung der Bestimmungen des MStV muss nun noch durch de Landesmedienanstalten in Satzungen geschehen. HIer habe es in den letzten Monaten bereits einen intensiven Austausch mit der Branche gegeben. Die neuen Regelungen sollen dabei so ausgestaltet werden, dass sie einen "bestmöglichen Beitrag zum Schutz von Meinungsvielfalt in der konvergenten Medienwelt leisten" können, so die Medienanstalten in einer Mitteilung. "Unser Blick geht dabei aber auch schon nach vorne, etwa in Richtung der von den Ländern in Aussicht genommenen Modernisierung des heute geltenden, noch fernsehzentrierten Medienkonzentrationsrechts. Auch hier brauchen wir zukünftig Antworten, die die zunehmende Meinungsbildungsrelevanz von Plattformen und globalen Playern adressieren", ergänzt Kreißig.