Im Rahmen des Verfahrens hätte sich der Verdacht bestätigt, heißt es jetzt von der LFK. Das Bußgeld umfasst laut der Medienanstalt neben einer "Abschöpfung des wirtschaftlichen Vorteils" auch eine "deutliche Strafkomponente". Der kleine Regionalsender dürfte also mit einem großen Minus aus der Sache herausgehen.
Politische Werbung ist im Rundfunk unzulässig. Und wie die LFK in einer Pressemitteilung erklärt, gelte das nicht nur für politische Parteien, sondern auch auf andere Gruppierungen, die eine politische Meinung verfolgen. Aufgabe von Rundfunkveranstaltern sei es, journalistisch redaktionell zu berichten und dabei auch über abweichende, unbequeme Meinungen zu informieren und das Geschehen einzuordnen. "Davon zu unterscheiden ist, wenn gegen Bezahlung Sendezeit zur Verfügung gestellt und damit eine reine Werbefläche für die politische Position einzelner gesellschaftlicher Gruppierungen geschaffen wird."
Verstöße gegen das Verbot politischer Werbung können mit bis zu 500.000 Euro geahndet werden - so gesehen ist L-TV in dem aktuellen Fall also noch recht glimpflich davongekommen. DWDL.de hat beim Regionalsender um eine Stellungnahme gebeten.
Update (15:30 Uhr): Jetzt hat sich auch L-TV zum Verfahren und dem verhängten Bußgeld geäußert. Man werde den vorliegenden Bescheid der LFK akzeptieren, sagt Geschäftsführer Manfred Kusterer. Darüber hinaus werde man sich in der Öffentlichkeit nicht zu internen Verfahren äußern, heißt es vom Sender.