Schon Anfang Juni hat die Bundesregierung einen staatlich abgesicherten Ausfallfonds für die Film- und Medienbranche angekündigt. Dieser soll 50 Millionen Euro umfassen und bei Schäden zum Tragen kommen, die durch in Deutschland aufgetretene Covid19-bedingte Produktionsstörungen bis zum 30. Juni 2021 während der Risikophase entstehen. Diese Risikophase umfasst die letzten vier Wochen der Pre-Production und den originären Dreh. Nun ist der Fonds gestartet, ab sofort können Anträge gestellt werden. Nach wie vor aber gilt: Abgedeckt werden nur Schäden bei Kinofilmen oder High-End-Serien. Die Absicherung beginnt mit dem Zugang der Anmeldebestätigung beim Produzenten.
Und es gibt noch weitere Einschränkungen. Anmeldeberechtigt sind Hersteller von bundesgeförderten Kinofilm- und HighEnd-Serienproduktionen, die im Rahmen des DFFF, GMPF, der kulturellen Filmförderung der BKM oder der Projektfilm- oder Referenzfilmförderung der FFA gefördert werden. Die Anmeldung muss spätestens sieben Wochen vor Drehbeginn erfolgen. Die Prüfung der eingereichten Projekte erfolgt dann chronologisch nach Datum des Drehbeginns.
Der Ausfallfonds umfasst personenbezogene Risiken, wie eine Covid19-Erkrankung, eine Quarantäneanordnung bei Crew und Cast, als auch infrastrukturelle Risiken wie einen behördlich angeordneten Lockdown. Für Projekte, die sich bei Inkrafttreten des Ausfallfonds bereits in der Risikophase befinden, gilt eine Übergangsregelung. Diese Projekte können noch bis zum 20. November angemeldet werden. Die Abdeckung eines möglichen Schadens kommt für diese Projekte aber erst ab Zugang der Anmeldebestätigung in Betracht, eine rückwirkende Geltung besteht nicht.
Und wie viel der entstandenen Schäden werden nun durch den Ausfallfonds übernommen? Produktionen mit einem mehrheitlichen Förderanteil des Bundes werden im Schadensfall mit bis zu 95 Prozent des anerkannten Schadens bedacht. Maximal aber nur bis zur Höhe der Gesamtherstellungskosten, pro Projekt ist die Summe zudem bei 1,5 Millionen Euro gedeckelt. Produktionen, die mehrheitlich durch die Länder gefördert sind, erhalten vom Ausfallfonds des Bundes im Schadensfall bis zu 750.000 Euro zusätzliche Unterstützung. Die Selbstbeteiligung der Produzenten beträgt 5 Prozent des anerkannten Schadens, mindestens aber 10.000 Euro.
Produzentenallianz hofft auf "Signalwirkung"
Eine zusätzliche Absicherung durch sich dem Ausfallfonds anschließende Länder ist grundsätzlich möglich, heißt es in den Förderrichtlinien. Das Problem: Diesen Topf gibt es noch nicht. Einige Länder wie NRW, Bayern, Sachsen oder auch Hamburg hatten zwar angekündigt, einen entsprechenden Fonds einzurichten, der dann auch für TV- und Auftragsproduktionen gelten soll, noch sind das aber nur Planungen. Am Donnerstag erklärte das Medienboard Berlin-Brandenburg, dass auch die beiden Länder insgesamt 16 Millionen Euro (10 Millionen aus Berlin, 6 Millionen aus Brandenburg) zur Verfügung stellen wollen. Das muss noch parlamentarisch bestätigt werden.
Die Produzentenallianz zeigte sich in einer Stellungnahme am Freitag zufrieden mit dem nun eingerichteten Ausfallfonds des Bundes, gleichzeitig wies man noch einmal darauf hin, dass das nicht ausreiche. "Wir hoffen, dass mit der Einrichtung des Ausfallfonds I eine Signalwirkung einhergeht und auf Ebene der Länder und Sender schnell ein Ausfallfonds II nachgezogen wird, der die existenziellen Risiken der Unternehmen auch im Kontext von Fernsehproduktionen absichert. Denn erst dann kann der Branchenmotor wieder volle Fahrt aufnehmen", sagt Alexander Thies, Vorsitzender der Produzentenallianz.