Holger Kreymeier hat viele Jahre lang das Angebot "Fernsehkritik.TV" betrieben, das gibt es seit rund zwei Jahren nicht mehr. Stattdessen produziert er nun unter dem Label "Die Mediatheke" Videos, im Fokus stehen nicht nur Fernsehsender, sondern Medien allgemein. Jetzt hat Kreymeier aber trotzdem Ärger mit einem TV-Sender - konkret Radio Bremen. Es geht um die Reportage "Infokrieg - Wie die neuen Rechten die Medien ‘hacken’", die Ende 2019 auf dem Youtube-Kanal des Y-Kollektiv veröffentlicht wurde. Produziert wird Y-Kollektiv von funk. Im Mai dieses Jahres lief eine überarbeitete Version des Films unter dem Label "Rabiat" auch im Ersten. 

 

Kurz nach der Ausstrahlung im Ersten hat sich Kreymeier auf seinem Youtube-Kanal mit der Reportage beschäftigt. Er wirft den Machern darin das Verbreiten von Verschwörungstheorien vor und sieht die in dem Film aufgestellten Behauptungen nicht durch Fakten belegt. Um seine Kritik zu veranschaulichen, zeigt er auch Ausschnitte aus der Reportage - offenbar sehr zum Missfallen von Radio Bremen. Das Unternehmen hat Kreymeier nun nämlich wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen verklagt. 

Bereits im Juni wollte Radio Bremen den Medienkritiker abmahnen. Der Sender argumentiert, in dem Video von Kreymeier werde das Zitatrecht in mehreren Fällen verletzt. So würden Szenen gezeigt, die keinen Zitatzweck verfolgen würden. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland erklärt eine Sprecherin von Radio Bremen, dass die Bilder der Reportage in Kreymeiers Beitrag in illustrierender Weise schmückend verwendet worden seien. "Insgesamt haben es sich die dortigen Verantwortlichen erspart, bei der Bebilderung der Darlegungen des Moderators auch nur an einer einzigen Stelle eigenes Bildmaterial zu verwenden. Dieser Umstand erstaunt umso mehr, als dass sich die Macher des Kanals ‘Massengeschmack-TV’ als Medienprofis darstellen und ihre Inhalte auch kostenpflichtig anbieten. Insoweit darf unterstellt werden, dass die entsprechenden rechtlichen Grundlagen für die Verwendung fremder Inhalte dort bekannt sind."


Weil sich Kreymeier weigerte, eine Unterlassungserklärung zu unterschreiben, flatterte einige Wochen später ein weiteres Schreiben einer von Radio Bremen engagierten Anwaltskanzlei ins Haus. Nun wandert die ganze Sache vor Gericht, laut Kreymeier soll die Verhandlung am 16. November vor dem Landgericht Berlin stattfinden. Der Medienkritiker gibt sich unterdessen selbstbewusst und glaubt an einen für ihn positiven Ausgang. Er bezieht sich auf einen Beschluss des Landgerichts Köln, das in einem ähnlichen Fall die Rechte des Kritikers stärkte. 

Wie das Landgericht Berlin entschieden wird, ist kaum abzusehen. Urheberrechtsfragen sind eine diffizile Angelegenheit, es gibt zwar schon viele, auch sehr bekannte Urteile, jedoch ist jeder Einzelfall anders. Kreymeier nennt das Vorgehen von Radio Bremen und das Schreiben der Anwaltskanzlei, die er als "Luxuskanzlei" bezeichnet, eine "Frechheit". 

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